Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung bei einem Maßnahmeträger teilnehmen.
Eine außerbetriebliche Berufsausbildung ist eine Alternative zu einer Ausbildung in einem Betrieb, wenn Sie noch keine Ausbildung gefunden haben und Sie keine Perspektive haben, wie es in Zukunft weitergehen soll.
Eine außerbetriebliche Berufsausbildung kommt für Sie auch dann in Frage, wenn Ihre betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung vorzeitig beendet wurde und die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung auch mit zusätzlicher Unterstützung derzeit nicht möglich ist. Sie können dann die Ausbildung bei einem Maßnahmeträger fortsetzen. Die bisherige Ausbildungszeit wird - wenn möglich - berücksichtigt.
Dabei ist es grundsätzlich egal, wie alt Sie sind.
Ihre außerbetriebliche Ausbildung findet in einem anerkannten Ausbildungsberuf statt. Freie Berufe sowie Pflegeberufe können nicht außerbetrieblich ausgebildet werden.
Ihre Ausbildung findet bei einem Maßnahmeträger statt. Die Kosten übernimmt das Jobcenter. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Berufsausbildungsbeihilfe bekommen.
Für den theoretischen Teil der Berufsausbildung besuchen Sie eine Berufsschule. Ihr praktischer Teil findet je nach Modell
Bei der Ausbildung bei Ihrem Maßnahmeträger können Sie unter anderem
erhalten.
Ein erfahrenes Team von Ausbilderinnen und Ausbildern, Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und -pädagogen begleitet Sie während der gesamten Zeit. Sie entwickeln zusammen mit Ihnen einen ganz persönlichen Förderplan auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes.
Während der außerbetrieblichen Berufsausbildung wird Ihr Übergang in eine betriebliche Ausbildung gefördert.
Beim Vorliegen bestimmter Gründe können Sie Ihre Ausbildung auch in Teilzeit absolvieren.
Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung teilnehmen, wenn Ihr individueller Förderbedarf damit abgedeckt werden kann und Sie durch die Ausbildung am Arbeitsleben teilhaben können.
An einer außerbetrieblichen Berufsausbildung können Sie nach einem persönlichen Gespräch bei dem Jobcenter, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen, bei Vorhandensein einer entsprechenden Maßnahme und eines freien Platzes teilnehmen.
Es gibt keine Frist. Die außerbetrieblichen Berufsausbildungen beginnen meistens im August oder September eines Jahres. Sie sollten daher für eine Teilnahme so frühzeitig wie möglich vor Beginn der außerbetrieblichen Ausbildung im Jobcenter vorsprechen.
Sie schließen vor Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit dem Bildungsträger, der Ihnen auch einen festen Zeitrahmen für die Ausbildungsdauer vorgibt.
Keine
Widerspruch
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