Gültigkeitsgebiet: Hessen
Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot wird von der zuständigen Stelle aufgehoben, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Eine gute Schulbildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Kinder sich ihren Fähigkeiten entsprechend entfalten können. Dem dienen ein gut gegliedertes, den vielfältigen Interessen und Entwicklungen der Schüler gerecht werdendes Schulsystem und unterschiedliche Fördermaßnahmen.
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder beim Rechnen haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung: Die Schulen sind verpflichtet, Fördermaßnahmen durchzuführen. Die Grundlage hierfür bildet der Sechste Abschnitt der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“. Förderziel ist, die Schwierigkeiten so weit wie möglich zu überwinden. Diagnose und Beratung spielen dabei eine wesentliche Rolle. Bei Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Schwierigkeiten wird ein individueller Förderplan erstellt. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Hilfe.
Das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs läuft in mehreren Schritten ab:
Das Verfahren endet mit der Feststellung oder der Ablehnung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Die Fördermaßnahmen sind kostenlos.
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