Homepage > Administrative Portal Hesse

Berufseinstiegsbegleitung für Schülerinnen und Schüler

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Ihre allgemeinbildende Schule die Berufseinstiegsbegleitung anbietet und Sie Probleme haben, Ihren Schulabschluss zu erreichen oder eine Berufsausbildung zu finden, können Sie an einer Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen.

Beschreibung

Bei einer Berufseinstiegsbegleitung begleitet Sie eine Expertin oder ein Experte auf Ihrem Weg zu einem erfolgreichen Schulabschluss bis hin zum Start Ihrer Ausbildung.

Die Expertin oder der Experte ist die Berufseinstiegsbegleiterin oder der Berufseinstiegsbegleiter, die oder der bei einem Bildungsdienstleister beschäftigt ist. Sie oder er kann Sie unterstützen bei

  • Ihrer Vorbereitung auf Prüfungen:
    • gemeinsame Ziele stecken
    • eventuell Nachhilfeunterricht organisieren
  • der Berufsorientierung und Berufswahl:
    • Stärken und Schwächen analysieren
    • Interessen thematisieren und besprechen
    • dem Besuch von berufsorientierenden Praktika oder Veranstaltungen
  • der Suche nach einer Ausbildungsstelle:
    • Angebote finden
    • Bewerbungen schreiben
    • Gespräche mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern führen
  • dem Start in Ihr Ausbildungsleben:
    • Entwicklung im Betrieb fördern
    • mögliche Krisen entschärfen
  • der Entwicklung Ihrer Persönlichkeit
  • der Motivation für Ihre Aufgaben.

Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel in der Vorabgangsklasse und endet spätestens ein halbes Jahr, nachdem Sie eine Berufsausbildung angefangen haben. Falls es mit der Berufsausbildung nicht direkt klappt, endet Ihre Berufseinstiegsbegleitung spätestens 24 Monate, nachdem Sie die allgemeinbildende Schule beendet haben.

Procedure

Fragen Sie Ihre Lehrerinnen oder Ihre Lehrer, ob Ihre Schule eine Berufseinstiegsbegleitung anbietet. Oder fragen Sie vorzugsweise persönlich bei Ihrer Berufsberaterin oder Ihrem Berufsberater bei der Agentur für Arbeit nach.

Dort können Sie auch mitteilen, dass Sie an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen möchten.

Auch Ihre Lehrerinnen oder Ihre Lehrer können Sie auf dieses Angebot aufmerksam machen.

  • Sie und Ihre Erziehungsberechtigten oder Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter müssen einwilligen, dass Sie an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen wollen und dafür auch einem Datenaustausch zwischen Schule und Agentur für Arbeit zustimmen. Hierzu müssen Sie und Ihre Erziehungsberechtigten oder Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter eine Einverständniserklärung zur Weitergabe der notwendigen Daten unterzeichnen. Dabei geht es um einen Informationstausch zu:
    • Ihren Schulnoten,
    • Ihren Kenntnissen in den Schulfächern,
    • Ihrem Lern- und Arbeitsverhalten und gegebenenfalls
    • Ihren Ergebnissen aus der Potenzialanalyse.
  • In einem Gespräch zwischen Ihrer Lehrerin oder Ihrem Lehrer, der für Sie zuständigen Berufsberaterin oder dem für Sie zuständigen Berufsberater der Agentur für Arbeit sowie gegebenenfalls der Schulsozialarbeit wird geklärt, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Berufseinstiegsbegleitung erfüllen.
  • Die Gesprächsteilnehmenden klären, ob und was durch die Berufseinstiegsbegleitung konkret gefördert werden soll und was genau erreicht werden kann (gemeinsame Ziele stecken).
  • Wird in dem Gespräch festgestellt, dass Sie durch die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt werden können, müssen Sie einen Anmelde und Teilnehmerfragebogen ausfüllen.
  • Die weitere Vorgehensweise wird gemeinsam mit Ihnen abgestimmt.

Fristen

Grundsätzlich beginnt die Berufseinstiegsbegleitung in der Vorabgangsklasse der allgemeinbildenden Schule, sofern sie eine Berufseinstiegsbegleitung auch anbietet.

Ein späterer Einstieg ist im Einzelfall für Sie möglich, wenn entsprechende Plätze in der Berufseinstiegsbegleitung verfügbar sind und die Begleitung noch erfolgversprechend zur Unterstützung der Integration in eine Berufsausbildung erscheint.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Stichwörter

  • Förderschule
  • Bildungsträger
  • Berufseinstiegsbegleiter
  • 9. Klasse
  • Realschule Job
  • Berufswahl
  • Berufsorientierung
  • Jobperspektiven
  • Hauptschule
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Versagensangst
  • versetzungsgefährdet
  • Schlechte Noten
  • Schulabgang
  • Ausbildungsunterstützung
  • Bewerbungstraining
  • BerEb
  • Schule abbrechen
  • 8. Klasse