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Mine Surveying Regulation; Recognition of "other persons" for the preparation of other documents

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Quick info

Persons other than mine surveyors can also prepare "other documents" for surface operations, provided they are recognized by the competent authority.

Description

Markscheider übernehmen bestimmte aus dem Bundesberggesetz und der Markscheider-Bergverordnung hervorgehende Aufgaben im Bergbau, beispielsweise die Vermessung im Bergbau, die Beurteilung der sicherheitsrelevanten geologisch-geotechnischen Verhältnisse und können mit den von Ihnen gefertigten sogenannten Risswerken Tatsachen mit öffentlichem Glauben beurkunden.

Soweit für übertägige Betriebe an Stelle von Risswerken, bestehend aus den Bestandteilen Grubenbild und sonstigen Unterlagen, die sog. "sonstige Unterlagen" ausreichend sind, können diese von "anderen Personen" (als Markscheidern) angefertigt und nachgetragen werden. Diese "anderen Personen" bedürfen für einzelne Betriebe der Anerkennung der zuständigen Behörde. Ein Grubenbild ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Bergbauunternehmer eine Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds von der zuständigen Bergbehörde erhalten hat.

Deadlines

Das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt entscheidet innerhalb einer Frist von 3 Monaten.

Costs & Fees

Nach Zeitaufwand der Bearbeitung.

Legal basis

further information

Technical approval

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  (HMUKLV)

Stichwörter

  • Bergwerk
  • Vermessungsingenieur
  • Grubenbau
  • Bergbau
  • Risswerk
  • Bergverordnung
  • Lagerstätte
  • Bergordnung
  • Markscheide
  • Grubenwerk
  • Markscheider