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Apply for a pharmacist's license to practice

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Online erledigen

Quick info

If you have completed your pharmacy education in Hesse or passed the third section of the pharmaceutical examination in Hesse and now wish to practice your profession as a pharmacist in Germany, you need a license to practice pharmacy. The license is granted upon application.

Description

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker/Apothekerin stellen. Mit Erteilung der Approbation als Apotheker/Apothekerin sind sie berechtigt den Apothekerberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Absolventen/Absolventinnen des Pharmaziestudiums an hessischen Hochschulen beantragen die Approbation beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Nach Vorliegen der Voraussetzungen erteilt dieses die Approbation in Form einer Urkunde.

In der Approbationsordnung für Apotheker ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  

Procedure

  • Der Approbationsantrag ist online zu stellen:
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
  • Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
  • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen.
  • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen.

Deadlines

Auf Grund der zeitlichen Befristung einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.

Costs & Fees

Auslagen (Portkosten etc.): EUR 6,25

Legal basis

Technical approval

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

legal remedy

Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

Stichwörter

  • Apothekerin
  • Approbation
  • Apotheker
  • Pharmazie
  • Zulassung zum Apothekerberuf
  • Berufsausübung
  • Landesprüfungsamt