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Staatsexamen Zahnmedizin ablegen

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Zahnmedizin studieren und einen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

Beschreibung

Die Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der zahnärztlichen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Zahnmedizin an einer hessischen Hochschule, die an der Zahnärztliche Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden. 

In der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ist geregelt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  

Procedure

  • Die Zulassung zu den einzelnen Abschnitten der Zahnärztlichen Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen:
  • Die Anmeldung erfolgt elektronisch
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
  • Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
  • Die Ladung zum Ersten und Zweiten Abschnitt der Prüfung sowie zum mündlich-praktischen Teil des Dritten Abschnitts wird spätestens 5 Kalendertage vor dem ersten Prüfungstermin über das elektronische Postfach zugestellt.
  • Die Ladung zum schriftlichen Teil des Dritten Abschnittes wird 7 Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.
  • Mit der Ladung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer, Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
  • Die Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
  • Die Zeugnisse über die bestandene Prüfung werden mit einfacher Postsendung zugestellt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugesandt.
  • Die Ladung ist nur an eine inländische Adresse möglich.

Fristen

Anmeldeschluss für alle Prüfungsabschnitte ist jeweils der 10. Januar bzw. der 10. Juni.

Die Antragsstellung erfolgt elektronisch.

Kosten & Gebühren

  • Fixe Kosten: ,,Prüfungsgebühr EUR 95,00“
  • Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr in Höhe von EUR 40,00 zu entrichten.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Rechtsbehelf

Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

Stichwörter

  • Drittes Staatsexamen Zahnmedizin
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  • Zulassung Staatsexamen Zahnmedizin
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