Homepage > Administrative Portal Hesse

Zur theoretischen Prüfung beziehungsweise zur Wiederholung der theoretischen Prüfung als Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) anmelden

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie ein Privatflugzeug, Leichtluftfahrzeug, Segelflugzeug oder einen Freiballon führen wollen, müssen Sie vorher eine theoretische Prüfung ablegen.

Beschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für die Erteilung und Bearbeitung der Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone von Bürgern, die Ihren Wohnsitz im Bereich der Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel oder Gießen haben oder von Bewerberinnen/Bewerbern/Prüflingen, deren ATO/DTO den Sitz im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, Kassel oder Gießen hat.
Darüber hinaus sind wir auch für die Bearbetung der Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flug-zeuge (A) und Hubschrauber (H) zuständig.  

Bürger können Anträge zur Theorieprüfung für PrivatflugzeugführerIn, Abnahme und Wiederholung stellen.

Die Anträge beziehen sich auf die Bereiche PPL(A/H), LAPL(A/H), Segelflugzeug, Freiballon.
 

Procedure

  • Der Antrag auf Abnahme oder Wiederholung der theoretischen Prüfung wird gestellt.
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Es ist eine vorherige Anmeldung zur Theoretischen Prüfung mit dem Vordruck Empfehlung auf Abnahme der Theoretischen Prüfung über die ATO/DTO erforderlich. Die Anmeldung muss im Bereich Regierungspräsidium Darmstadt spätestens zwei Tage vor dem gewünschten Prüfungstermin vorliegen.
  • Falls die Gesamtprüfung auf zwei oder mehr Termine aufgeteilt werden soll, sind im Vordruck nur die Sachgebiete anzugeben, die am ersten Prüfungstag geschrieben werden sollen. Für den zweiten Termin ist dann eine weitere Anmeldung mittels des Vordrucks erforderlich. Bei Wiederholungsprüfungen (ein oder mehrere Sachgebiete nicht bestanden) reicht eine formlose Anmeldung seitens des Flugschülers per Mail. 
  • Die Kosten sind am Prüfungstag vor der Prüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bar oder mittels EC-Karte zu bezahlen. 
  • Die Prüfung wird durchgeführt. 
  • Die geprüfte Person bekommt direkt im Anschluss eine Bescheinigung über die bestandene oder (teilweise) nicht bestandene Prüfung. 
  • Die ganze Prüfung oder Teile davon können wiederholt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Stichwörter

  • SegelflugzeugführerIn SPL
  • Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz
  • Segelflugzeug
  • Privatpilotenlizenz
  • Prüfung
  • Flugzeuge
  • Privatpilotenlizenz Flugzeuge PPL A
  • FreiballonführerIn BPL
  • Theoretische Prüfung für PrivatflugzeugführerIn
  • Theoretische Luftfahrerprüfung
  • Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL H
  • Segelflugzeugpilotenlizenz SPL
  • Ballonpilotenlizenz BPL
  • PrivatflugzeugführerIn
  • Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Hubschrauber LAPL H
  • Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL A
  • Freiballon
  • Lizenzierung