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Ausnahmegenehmigung für Hochbauten innerhalb der 40 m Anbauverbotszone an BAB beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

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Kurzinfo

Planen Sie einen Hochbau oder eine Abgrabung und Aufschüttung mit weniger als 40 Metern Abstand zur Autobahn? Dann benötigen Sie eine straßenrechtliche Ausnahmegenehmigung.

Beschreibung

Im Nahbereich von Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung benötigen Sie für Ihre Bauvorhaben immer eine straßenrechtliche Genehmigung, die nach einer straßenrechtlichen Beurteilung durch das Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) erteilt werden kann. Das betrifft alle Autobahnen sowie ausgewählte Abschnitte der Bundesstraßen in Stadtstaaten außerhalb der Ortsdurchfahrt. Das stellt sicher, dass Verkehrsteilnehmende nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden oder andere Sicherheitsrisiken auf den fließenden Verkehr einwirken.

Im Nahbereich der Bundesfernstraßen befindet sich die Anbauverbotszone, die:

  • bei Autobahnen 0 bis 40 Meter ab Asphaltkante beträgt 
  • bei Bundesstraßen 0 bis 20 Meter ab Asphaltkante beträgt

Innerhalb der Anbauverbotszone ist die Errichtung von Hochbauten sowie die Durchführung von Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs verboten. Das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erlassen. Das Anbauverbot in der Anbauverbotszone gilt nicht für Telekommunikationsanlagen.

Sie können beim FBA eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn Sie einen Hochbau oder eine Abgrabung und Aufschüttung größeren Umfangs planen. Zu den Hochbauten zählen zum Beispiel:

  • Trafostationen
  • Mauern
  • Container
  • Gebäude
  • Rückhaltebecken
  • Werbeanlagen
  • Laternen- oder Fahnenmaste

Eine Ausnahmegenehmigung kann Ihnen erteilt werden, wenn:

  • eine Ablehnung zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde
  • die Ausnahme mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist
  • das Wohl der Allgemeinheit die Ausnahme erfordert

Sie stellen den Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA).

In einigen Fällen benötigt Ihr Vorhaben eine weitere Genehmigung, zum Beispiel:

  • Baugenehmigung
  • Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • berg- oder wasserrechtliche Genehmigung

Dann beantragen Sie beide Genehmigungen unabhängig voneinander.

Procedure

  • Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung online oder schriftlich.
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich einreichen, senden Sie einen formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Fernstraßen-Bundesamt (FBA).
  • Wenn Sie den Antrag online einreichen, können Sie sich:
    • als Privatperson über Ihr BundID-Konto anmelden
    • als Unternehmen mit Ihrem "Mein Unternehmenskonto" anmelden
    • als Gast ohne Registrierung anmelden 
  • Sie füllen den Online-Antrag aus und laden die erforderlichen Unterlagen direkt in die Eingabemaske hoch:
    • in den Formaten PDF, JPG oder PNG
    • mit einer maximalen Dateigröße von 10 MB
  • Die Kommunikation mit dem FBA erfolgt online über ein sicheres Postfach.
  • Wenn Sie sich als Gast registriert haben, füllen Sie nur den Antrag online aus. Die weitere Kommunikation mit dem FBA findet im Regelfall auf dem Postweg statt.
  • Sollte es Einwände gegen Ihren Antrag geben, bekommen Sie die Möglichkeit einer Stellungnahme. Dort können Sie die aus Ihrer Sicht geltenden Gründe für die Ausnahmegenehmigung Ihres Vorhabens schriftlich mitteilen.
  • Nach Beurteilung Ihres Antrags durch das FBA erhalten Sie einen Bescheid mit der Ausnahmegenehmigung oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Zusätzlich kann eine Beteiligung des Straßenbaulastträgers, also der Autobahn GmbH des Bundes, notwendig sein, zum Beispiel für Leitungsverlegungen.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Stichwörter

  • Baugenehmigung
  • Anbauverbotszone
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