Homepage > Administrative Portal Hesse

Auflösung Wohnförderkonto beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Quick info

Wenn Sie ein Wohnförderkonto haben, können Sie durch die Einmalbesteuerung Steuern sparen.

Description

Wenn die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages beginnt, wird Ihr vorhandenes Wohnförderkonto jährlich und schrittweise bis zum 85. Lebensjahr nachgelagert besteuert.

Alternativ können Sie Ihr Wohnförderkonto einmalig besteuern lassen. In diesem Fall wird Ihr Wohnförderkonto nur zu 70 Prozent besteuert. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen.

Procedure

Wenn eine Einmalbesteuerung Ihres Wohnförderkontos günstiger für Sie sein sollte, können Sie diese bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) formlos beantragen.

  • Die ZfA prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihr Wohnförderkonto aufzulösen ist.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung Ihres Antrages.
  • Falls die ZfA Ihren Antrag bewilligt, teilt Sie Ihnen die Höhe des Auflösungsbetrags mit und informiert Ihren Anbieter und das Finanzamt.
  • Die Besteuerung erfolgt durch Ihr zuständiges Finanzamt.

Deadlines

Sie können die Auflösung Ihres Wohnförderkontos nicht rückwirkend beantragen.

Legal basis

further information

Technical approval

Federal Ministry of Finance (BMF)

legal remedy

  • Objection
  • Action before the finance court

Stichwörter

  • Riester pension plan
  • Auszahlungsphase
  • Auflösungsbetrag
  • Rentenbeginn
  • Homeownership pension subsidy
  • Einmalbesteuerung
  • Home ownership savings account
  • Haltefrist
  • deferred taxation
  • retirement provision contract
  • Verminderungsbetrag