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Berücksichtigung eines beruflich bedingten Umzuges zur Vermeidung der Auflösung des Wohnförderkontos beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Wenn Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie aufgrund einer beruflich bedingten Abwesenheit zeitweise nicht mehr selbst nutzen können, wird Ihr Wohnförderkonto unter bestimmten Voraussetzungen nicht aufgelöst.

Beschreibung

Wenn Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie aufgrund einer beruflich bedingten Abwesenheit nicht mehr selbst nutzen können, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst und der Auflösungsbetrag wird besteuert.

Dies können Sie vermeiden, wenn Sie einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen.

Procedure

  • Sie stellen einen formlosen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund - Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
  • Die ZfA prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihr Wohnförderkonto bis zum Beginn der Auszahlungsphase erhalten bleibt und von der ZfA weitergeführt wird oder nicht.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung beziehungsweise Ablehnung Ihres Antrages.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, informiert die ZfA Ihren Anbieter.
  • Wenn die ZfA Ihre beruflich bedingte Abwesenheit anerkennt, müssen Sie die ZfA über folgende Änderungen informieren:
    • wenn sich Ihre beruflich bedingte Abwesenheit verlängert,
    • wenn Sie die Immobilie nach Ihrer beruflich bedingten Abwesenheit wieder selbst nutzen oder
  • wenn die Voraussetzungen Ihrer beruflich bedingten Abwesenheit wegfallen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

§ 92a Absatz 4 Einkommenssteuergesetz (EstG)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Rechtsbehelf

  •  Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Stichwörter

  • beruflich bedingte Abwesenheit
  • Riester-Vertrag
  • Eigenheimrenten-Förderung
  • Aufgabe der Selbstnutzung
  • Wohnförderkonto
  • nachgelagerte Besteuerung
  • Vermietung
  • Altersvorsorgevertrag
  • beruflich bedingter Umzug