Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen erwirken oder mitteilen wollen, müssen Sie diese vorab anzeigen.
Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:
Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.
Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen ("Riester" oder "Rürup") per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.
Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Forms & Online Services
Appointment Scheduling
Waste & Disposal
Defect report
Current events
Forms & Online Services
Appointment Scheduling
Waste & Disposal
Defect report
Current events
The town hall is open today at the following times:
Then simply contact us anytime using the following contact options: