Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenSteuerbegünstigte, ausländische Anlegerinnen und Anleger von Investmentfonds können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiungsbescheinigung für eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung des Investmentfonds beantragen.
Mit einer Befreiungsbescheinigung können Investmentfonds den steuerlichen Status ihrer steuerbegünstigten, ausländischen Anlegerinnen und Anleger nachweisen.
Investmentfonds unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer mit ihren
Mit der Bescheinigung sind die Erträge aus dem Investmentfonds teilweise oder vollständig steuerbefreit.
Sie als ausländische Kapitalanlegende können die Befreiungsbescheinigung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrem Investmentfonds im Original übermitteln.
Wenn Sie keine Befreiungsbescheinigung beantragen oder keine Bescheinigung dem Investmentfonds vorlegen, unterliegen die Erträge des Investmentfonds der Körperschaftsteuer.
Den Antrag auf Erteilung der Befreiungsbescheinigung können Sie online oder schriftlich per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf die Befreiungsbescheinigung.
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