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Vollstreckungsaufschub beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Die Vollstreckung gegen Sie kann bei Vorliegen von Billigkeitsgründen vorübergehend eingestellt oder beschränkt werden. Eine Unbilligkeit liegt vor, wenn die Vollstreckung Ihnen einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten vermieden werden kann.

Beschreibung

Die Vollstreckungsbehörde kann die Vollstreckung gegen Sie auf Ihren Antrag hin vorübergehend einstellen oder beschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie durch die Vollstreckung unangemessen benachteiligt werden.
Eine unangemessene Benachteiligung kann zum Beispiel vorliegen, wenn

  • die Maßnahmen Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden beziehungsweise vernichten würden,
  • Ihre wirtschaftliche Lage durch unabwendbare Naturereignisse (Sturm, Dürre, Flutschäden, Tierseuchen) beeinträchtigt ist,
  • bei Krankheit, wenn die Erhaltung Ihres Lebens oder Ihrer Gesundheit schwerer wiegt als das staatliche Interesse an der Vollstreckung.

Übliche Nachteile einer Vollstreckung sind jedoch im Allgemeinen hinzunehmen und rechtfertigen nicht grundsätzlich einen Vollstreckungsaufschub.

Ein Vollstreckungsaufschub kann nur unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt werden. Die Vollstreckungsbehörde muss diese daher ermitteln.
Dabei sind insbesondere folgende Angaben auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen:

  • zu Ihrem Einkommen,
  • Arbeitgeber,
  • Familienstand,
  • Kosten für den monatlichen Lebensunterhalt,
  • Versicherungen,
  • Bankverbindungen,
  • Grundbesitz und
  • sonstiges Vermögen.

Der Vollstreckungsaufschub kann Ihnen gegen Einmalzahlung oder Ratenzahlung maximal 24 Monate gewährt werden, abhängig von der Forderungshöhe beziehungsweise Tilgungsrate.

Procedure

Wenn gegen Sie ein Vollstreckungsverfahren angekündigt beziehungsweise eingeleitet wurde, haben Sie die Möglichkeit, einen Vollstreckungsaufschub online oder schriftlich zu beantragen.

Um Vollstreckungsaufschub zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

Online:

  • Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
    • Um das Zoll-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig unter www.zoll-portal.de registrieren und anmelden.
  • Füllen Sie den Online-Antrag auf Vollstreckungsaufschub im Menüpunkt "Dienstleistungen" aus.
  • Fügen Sie zur Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegebenenfalls entsprechende Unterlagen bei.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und einem Antragsbegleitdokument.
  • Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid in Ihren elektronischen Posteingang im Zoll-Portal.

Schriftlich:

  • Die Beantragung kann formlos erfolgen.
  • Sie können dem Hauptzollamt in Ihrem Antrag eine Ratenzahlung anbieten.
  • Reichen Sie Ihren Antrag bei dem Hauptzollamt (Vollstreckungsbehörde) ein, welches das Vollstreckungsverfahren gegen Sie eröffnet hat.
  • Fügen Sie zur Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegebenenfalls entsprechende Unterlagen bei.
  • Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen.
  • Das Hauptzollamt entscheidet über Ihren Antrag.

Die Zuständigkeit des Hauptzollamtes richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Wohnsitz.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Kosten & Gebühren

Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Vollstreckungsaufschub fallen keine Kosten an. Allerdings können auch bei Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs weiterhin Säumniszuschläge zu Ihren rückständigen Forderungen entstehen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Rechtsbehelf

  • Einspruch

Stichwörter

  • Billigkeit
  • Vollstreckung
  • Beschränkung
  • Zwangsvollstreckung
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Vollstreckungsmaßnahmen
  • Vollstreckungsankündigung
  • Vollstreckungsaufschub