Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie als Lufttüchtigkeitspersonal in eigenem Namen handeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung (IARS-Berechtigung) dazu beantragen, verlängern oder erneuern lassen.
Mit der IARS-Berechtigung (Independent Airworthiness Review Staff) können Sie Tätigkeiten als Lufttüchtigkeitspersonal, das in eigenem Namen handelt, ausführen. Bei der Ersterteilung beantragen Sie auch die Anmeldung zu den notwendigen Prüfungen.
Sie haben auch die Möglichkeit, eine bereits erhaltene Berechtigung zu verlängern oder zu erneuern.
Bei der Beantragung geben Sie Daten zur antragstellenden Person sowie zu Ihrer gültigen Teil-66-Lizenz an.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist für die Beantragung, Verlängerung oder Erneuerung der IARS-Berechtigung zuständig.
Den Antrag auf IARS-Berechtigung können Sie online über das Bundesportal stellen.
Die Berechtigung für Lufttüchtigkeitspersonal beantragen, verlängern oder erneuern müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Online-Antrag:
Hinweise zur Ersterteilung:
Hinweise zur Verlängerung oder Erneuerung:
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