Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie eine Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Teil-66 anstreben und bereits über Qualifikationen verfügen, können Sie die Genehmigung von Bonuspunkten beantragen. Dadurch kann die Nachweispflicht von Modulprüfungen (teilweise) entfallen.
Als luftfahrzeugtechnisches Personal der Bundeswehr oder ehemalige Angehörige der Bundeswehr können Sie die zur Instandhaltung von zivilen Luftfahrzeugen notwendige Erfahrung unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkennen lassen.
Der Grad der Gleichwertigkeit der Instandhaltung an militärischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät im Vergleich zu der an zivilen Luftfahrzeugen bestimmt die Höhe der Anrechnung.
Jedem Luftfahrzeug sind bestimmte Tätigkeiten anhand der relevanten Ausbildungs- und Tätigkeitsnummern (ATN) beziehungsweise der Identifizierungsnummer im Tätigkeitsinformationsverfahren der Bundeswehr (TIV-ID) zugeordnet.
Verfügen Sie bereits über eine Lizenz nach DEMAR 66, kann diese ebenfalls als Erfahrungsnachweis für bestimmte Kategorien genutzt werden.
Das LBA ist für die Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten zuständig.
Den Antrag auf Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten können Sie online über das Bundesportal stellen.
Die Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Online-Antrag:
Antrag per Post oder Fax:
Dokumente, die zum Nachweis des Grundwissens und Erfahrungen eingereicht werden, dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. Dies gilt ebenso für den eigentlichen Lizenzantrag.
Es fallen keine Kosten an.
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