Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie im Ausland leben, schon einmal deutsch waren und es wieder werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und im Ausland leben, können Sie einen Antrag auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Wiedereinbürgerung) stellen.
Die Wiedereinbürgerung nach einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine Ermessensentscheidung. Wesentliche Gesichtspunkte sind:
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die Wiedereinbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.
Die Wiedereinbürgerung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche oder persönliche Antragstellung:
Online-Antragstellung:
Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):
Es gibt keine Fristen.
Hinweise:
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