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Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie als Träger Maßnahmen anbieten, die Migrantinnen und Migranten bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Träger, die Maßnahmen zur Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt anbieten. Hierfür existiert das ESF Plus-Förderprogramm des Bundes "IQ (Integration durch Qualifizierung)".

Das Programm "IQ" fördert Vorhaben in 3 Handlungsfeldern:

  • Handlungsfeld 1: Anerkennungs und Qualifizierungsberatung, Beratung zu Fairer Integration (FI)
  • Handlungsfeld 2: Regionale Integrationsnetzwerke
  • Handlungsfeld 3: Überregionale Projekte und Unterstützungsstruktur

Handlungsfeld 1: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, Beratung zu Fairer Integration

Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung hilft Personen mit Migrationshintergrund dabei, die im Ausland erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen anerkennen zu lassen. Ist dies nicht über formale Wege möglich, wird untersucht, ob ein alternativer Weg in eine qualifikationsadäquate abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit möglich ist. Neben formalen Abschlüssen soll die Beratung auch die im In- oder Ausland erworbene Berufserfahrung mitberücksichtigen.

Beratungsgegenstand bei der Fairen Integration (FI) sind arbeits- und sozialrechtliche Fragen von Menschen ausländischer Herkunft aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU). Fragen sollen sich direkt auf eine Beschäftigung beziehen. Es können somit Fragen zum Thema Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung und anderen Themen geklärt werden.

Handlungsfeld 2: Regionale Integrationsnetzwerke

Ein Integrationsnetzwerk bezeichnet einen regionalen Projektverbund in einer Region. Diese sind Anlaufstellen für erwachsene qualifizierte Arbeitskräfte ausländischer Herkunft mit Wohnsitz oder regelmäßigem Aufenthalt in der jeweiligen Region. Das Integrationsnetzwerk bietet Anpassungslehrgänge, Anpassungsqualifizierungen, Brückenmaßnahmen, Coaching und Begleitung bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die dem Bildungsniveau der Arbeitskraft entspricht. Im Anschluss an die Aufnahme einer Arbeit bietet das Netzwerk Mentoringprogramme für den Berufs- und Brancheneinstieg an sowie niedrigschwellige Verfahren zur Sichtbarmachung non-formaler und informeller Kompetenzen.

Handlungsfeld 3: Überregionale Projekte und Unterstützungsstruktur

In Berufsfeldern, in denen vor Ort eine Gruppenstärke von Menschen ausländischer Herkunft nicht erreichbar ist und ein arbeitsmarktlicher Bedarf besteht, werden virtuelle überregionale Projekte für Qualifizierungsmaßnahmen angeboten.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Procedure

Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Interessenbekundungen reichen Sie über den Online-Dienst Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
  • Externe Gutachter bewerten die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Qualität des Projektkonzepts, Qualität der Projektumsetzung, Aspekte der Eignung und Finanzierung sowie Verstetigungspotenziale.

Zu Schritt 2:

  • Wird Ihr Projekt positiv bewertet, müssen Sie einen formellen, schriftlichen Förderantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über das Förderportal Z-EU-S stellen.

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Fristen

Die Antragsstellung war in Z-EU-S bis zum 25. November 2022 möglich, insofern Sie zuvor eine Interessenbekundung abgegeben hatten.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig.

Stichwörter

  • Unterstützungsstruktur zentraler Arbeitsmarktakteure
  • bildungsadäquate Beschäftigung
  • Faire Integration
  • Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen
  • regionale Integrationsnetzwerke
  • Anerkennung ausländischer Qualifikationen
  • Arbeitsmarktintegration
  • Förderrichtlinie zum ESF-Programm
  • Europäischer Sozialfonds
  • Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext Anerkennungsgesetz
  • ESF Plus Programm
  • Unterstützung bei Berufsanerkennung
  • ESF Plus-Bundesprogramm
  • Fachkräfte sichern
  • Fachkräftemangel
  • Unterstützung bei Fachkräfteeinwanderung