Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie ein ausländisches Flugfunkzeugnis besitzen, können Sie dieses unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkennen lassen. Dafür stellen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur.
In Deutschland benötigen Sie zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft grundsätzlich ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur.
Für die Anerkennung Ihres ausländischen Flugfunkzeugnis müssen Sie dieses unter Prüfungsbedingungen erworben haben, die denen in Deutschland mindestens gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird von der Bundesnetzagentur allgemein anerkannt, falls Sie das Flugfunkzeugnis innerhalb der Europäischen Union (EU) erworben haben. Andernfalls wird die Gleichwertigkeit geprüft.
Sollte die Bundesnetzagentur Teile Ihres ausländischen Flugfunkzeugnisses als nicht gleichwertig erachten, können Sie eine Zusatzprüfung ablegen und im Anschluss die Anerkennung Ihres Flugfunkzeugnisses erhalten.
Falls Ihr ausländisches Flugfunkzeugnis in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst ist, müssen Sie es für Ihren Antrag zunächst in eine dieser 2 Sprachen übersetzen lassen.
Sie können die Anerkennung Ihres ausländischen Flugfunkzeugnisses online oder per Post oder E-Mail beantragen.
In Ihrem Antrag müssen Sie die Zahlung der Antragsgebühr nachweisen. Bitte zahlen Sie daher vor Antragstellung zunächst die erforderliche Antragsgebühr an die Bundesnetzagentur.
Online-Antrag:
Antrag per Post oder E-Mail:
Es gibt keine Frist.
Gebühr für Anerkennung eines ausländischen Flugfunkzeugnisses
Bitte überweisen Sie die Gebühr an die folgende Bankverbindung:
Empfänger: Bundeskasse Weiden
IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07
BIC: MARKDEF1750
Bankinstitut: BBK Regensburg
Geben Sie im Verwendungszweck eine der folgenden Informationen an:
ZV9069061 und Name der antragstellenden Person
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