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Triebfahrzeugführerschein beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie Ihre Prüfung zum Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins bestanden haben, beantragen Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein beim Eisenbahn-Bundesamt.

Beschreibung

Um ein Triebfahrzeug führen zu dürfen, benötigen Sie:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Triebfahrzeugführerin oder zum Triebfahrzeugführer
  • einen gültigen Triebfahrzeugführerschein, den Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen
  • eine Zusatzbescheinigung, in der festgelegt ist, mit welchen Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssystemen und Signalsystemen Sie welche Fahrzeuge auf öffentlichen Schienenwegen (Infrastrukturen) führen dürfen

Der Triebfahrzeugführerschein

  • hat ein europaweit einheitliches Muster
  • erlaubt Ihnen, ein Triebfahrzeug in Deutschland sowie europaweit zu führen

Optional können Sie gegen eine zusätzliche Gebühr einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein für 6 Wochen beantragen.

Ist Ihr Triebfahrzeugführerschein abgelaufen, können Sie diesen ebenfalls über das EBA verlängern.

Falls sich

  • Ihre Daten wie Adresse oder Name oder
  • Ihre gesundheitliche Eignung (beispielsweise Hörgerät, Sehhilfe)

ändern, melden Sie dies dem EBA.

Haben Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein verloren, wurde er gestohlen oder zerstört, müssen Sie beim EBA kostenpflichtig Ersatz beantragen.

Procedure

Sie können den Triebfahrzeugführerschein beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) online oder per Post beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Dafür benötigen Sie eine BundID beziehungsweise das ELSTER-Unternehmenskonto.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen:
    • als elektronische Originaldokumente
    • als amtlich beglaubigte elektronische Kopien
  • Alternativ können Sie amtlich beglaubigte Kopien auf Papier per Post oder E-Mail nachreichen.
  • Das EBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es Rückfragen gibt oder es weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
  • Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post.
  • Überweisen Sie die Gebühr an die Bundeskasse.
  • Sie erhalten den Triebfahrzeugführerschein per Post von der Bundesdruckerei.
  • Haben Sie einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragt, erhalten Sie diesen per E-Mail.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen:

  • Laden Sie das Formular "Antrag auf Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins" auf der Internetseite des EBA herunter.
  • Sie können das Formular wahlweise
    • direkt im Browser ausfüllen oder
    • es herunterladen und dann digital ausfüllen oder
    • es ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus, sofern noch nicht geschehen, und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen an das EBA.
    • Achten Sie darauf, dass die Unterlagen nicht geklammert oder geheftet sind und entfernen Sie bereits vorhandene Heftklammern, da der Antrag eingescannt wird.
    • Reichen Sie sämtliche Unterlagen ausschließlich in Größe DIN A4 ein.
  • Das EBA prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls es Rückfragen gibt oder es weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
  • Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post.
  • Überweisen Sie die Gebühr an die Bundeskasse.
  • Sie erhalten den Triebfahrzeugführerschein per Post von der Bundesdruckerei.
  • Haben Sie einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragt, erhalten Sie diesen vorab per E-Mail.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch bei Ablehnung des Antrags

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.

  • Stornierung des Antrags

Läuft das Verfahren noch, können Sie jederzeit Ihren Antrag zurückziehen.

Stichwörter

  • TFS
  • Verkehrsunternehmen
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  • TfPV
  • Führerschein