Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenAls Funkamateurin oder Funkamateur mit einem zugeteilten deutschen Amateurfunk-Rufzeichen müssen Sie der Bundesnetzagentur Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten stets und unverzüglich mitteilen.
Hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Sie zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen und Ihnen ein personengebundenes Rufzeichen zugeteilt, müssen Sie der BNetzA über ein Online-Formular oder formlos per E-Mail oder Post unverzüglich mitteilen, wenn sich Ihre in der Zulassung erfassten personengebundenen Daten ändern. Das betrifft zum Beispiel Namensänderungen, einen Wohnortwechsel oder einen Wechsel der Staatsangehörigkeit.
Zusätzlich können Sie über eine Änderungsanzeige der Veröffentlichung Ihrer Anschrift und des Standortes Ihrer ortsfesten Amateurfunkstelle in der Rufzeichenliste und der Rufzeichenabfrage widersprechen.
Sie können die Anzeige zur Änderung Ihrer personengebundenen Daten online oder formlos per Post oder E-Mail bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen.
Änderungen online anzeigen:
Änderungen per Post oder E-Mail anzeigen:
Jede Änderung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift müssen Sie unverzüglich anzeigen.
entfällt
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