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Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK)

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Kurzinfo

Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie bestimmte Schusswaffen erwerben.

Beschreibung

Die gelbe Waffenbesitzkarte ermöglicht Sportschützen, bestimmte Schusswaffen und die dazugehörige Munition zu erwerben.

Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie die nachfolgenden Schusswaffen erwerben:

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und (oder) gezogenen Läufen
  • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
  • Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
  • Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkusssionswaffen)

Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist auf insgesamt 10 beschränkt. In der Regel dürfen Sie nicht mehr als 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten erwerben.

Procedure

Sie erhalten die gelbe Waffenbesitzkarte auf Antrag.

Reichen Sie hierzu die von Ihrem Schießsportverband ausgestellte Bescheinigung und ggf. erforderliche weitere Unterlagen bei der zuständigen Stelle zur Prüfung ein.

Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erteilt Ihnen die gelbe Waffenbesitzkarte. Nach dem Erwerb einer Waffe muss innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Stelle die Eintragung in die gelbe Waffenbesitzkarte beantragt werden.

Kosten & Gebühren

 EUR 87 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag oder nach Zeitaufwand bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung
 Die zuständige Stelle informiert Sie über anfallende Kosten.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Stichwörter

  • Waffenbesitz
  • Schusswaffen
  • WBK
  • Gastschütze
  • Schießsport
  • waffenrechtliche Erlaubnis
  • Schießsportverband
  • Schützenverein
  • Sportschütze
  • Schießen