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Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Kurzinfo

Sie möchten als Privatperson mit explosionsgefährlichen Stoffen wie z.B. Schwarzpulver, Nitrozellulosepulver oder Feuerwerkskörpern umgehen?Dann müssen Sie das Sprengstoffgesetz (SprengG) beachten und brauchen eine behördliche Erlaubnis von der zuständigen Behörde!

Beschreibung

Wer im nichtgewerblichen, also im privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, benötigt hierzu eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

Tätigkeiten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen besitzen ein großes Gefahrenpotential. Ziel des Sprengstoffgesetzes ist es, Menschen und Sachen vor diesen Gefahren zu schützen.

Um Unfälle und Missbrauch zu vermeiden, stellt das Sprengstoffrecht hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde der Personen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen. Im Rahmen der Zuverlässigkeit werden Auskünfte von andern Behörden z.Bsp. Polizei und Bundeszentralregister eingeholt.

Wenn Sie als Privatpersonen, mit nachfolgenden explosionsgefährlichen Stoffen

  • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen,
  • Böllerpulver zum Böllerschießen,
  • Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen,
  • Raketenmotore im Modellraketenbau der Kategorie P2,
  • Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 und
  • Feuerwerkskörper nach § 20 Abs. 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz der Kategorie F2

umgehen möchten oder diese erwerben wollen, dann benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprengG (umgangssprachlich auch Pulverschein, Böllerschein oder Feuerwerkerschein genannt)!

Durch die behördliche Erlaubnis wird sichergestellt, dass nur die Personen zu explosionsgefährlichen Stoffen Zugang erhalten, die den Anforderungen an einen sicheren Umgang gerecht werden.

Procedure

Bevor Sie als nichtgewerblicher Anwender mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen dürfen, muss Ihnen eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz erteilt worden sein.

  • Antragstellung über ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren (bis auf die elektronische Verarbeitung und die Möglichkeit, sich vorher zu identifizieren, laufen die beiden Verfahren identisch ab)
  • Ausfüllen der Formulare,
  • Hinzufügen der benötigten Unterlagen und Nachweise,
  • Nochmalige Prüfung der Antragsunterlagen,
  • Antrag elektronisch absenden oder Ausdrucken und bei der Behörde einreichen,
  • Die Behörde kontaktiert Sie bei Ihrem Wunsch zur Rücksprache oder Nachfragen und Korrekturen,
  • Die Behörde wird mit Ihnen ggf. einen Termin für ein Gespräch vereinbaren, um die erforderliche persönliche Eignung festzustellen,

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid über die Entscheidung und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.

Fristen

Fristen für Nachreichungen/Rückmeldungen werden von der zuständigen Behörde festgelegt.

Sofern Sie bereits eine Erlaubnis haben, müssen Sie den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Befristung stellen; es wird empfohlen, die Verlängerung 2 – 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu beantragen.

Erfordert ein Antrag auf Erteilung die Überprüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit für die Zulassung zu einem Fachkundelehrgang, so kann die zuständige Behörde auf eine erneute Überprüfung verzichten, wenn die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme am Fachkundelehrgang nicht länger als ein Jahr zurück liegt.

Kosten & Gebühren

Die Höhe der Gebühr wird von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach Aufwand und Nutzen auf Grundlage eines Kostenrahmens.

Gebühren in Hessen:

  • Erteilung einer Erlaubnis 70 – 250 Euro,
  • Verlängerung einer Erlaubnis 50 - 205 Euro,
  • Änderung einer Erlaubnis 55 – 205 Euro.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Stichwörter

  • Böllerschützen
  • §27 Sprengstoffgesetz
  • Nitrozellulosepulver
  • SprengG
  • Explosionsgefährliche Stoffe
  • explosionsgefährliche Stoffe
  • Nichtgewerblich
  • Triple Seven
  • Schwarzpulverähnliche Treibladungspulver
  • Schwarzpulver
  • Pyrotechnik
  • privat
  • Wiederlader
  • Erlaubnis
  • Pyrodex
  • Feuerwerk
  • Vorderlader