Homepage > Administrative Portal Hesse

Leitungspersonal für deutsche Luftfahrtunternehmen ernennen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie Leitungspositionen in Ihrem deutschen Luftfahrtunternehmen erstmalig oder neu besetzen möchten, müssen Sie die Ernennung des Leitungspersonals beantragen.

Beschreibung

Mit der Ernennung des Leitungspersonals können Sie entweder die Neubesetzung einer Leitungsposition beantragen oder erstmalig Personen zur Besetzung als Leitungspersonal vorschlagen.

Für jedes deutsche Luftfahrtunternehmen sind folgende Positionen zu bestellen:

  • Betriebsleiterin oder Betriebsleiter
  • verantwortliche Personen (Nominated Persons):
    • Leitung des Sicherheitsmanagements (Safety Manager)
    • Leitung des Flugbetriebs (Nominated Person Flight Operation, NPFO)
    • Leitung der Besatzungsschulung (NPCT)
    • Leitung des Bodenbetrieb (NPGO)
    • Leitung des Compliance Managements (Compliance Monitoring Manager)

Das Leitungspersonal beziehungsweise die verantwortlichen Personen müssen für die jeweilig vorgeschlagene Position geeignet und qualifiziert sein und den Anforderungen der EU-Verordnungen genügen. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft die Eignung der vorgeschlagenen Personen: Bei erfolgreicher Prüfung ernennt das LBA die jeweilige Person.

Mit der Ernennung der Betriebsleiterin, des Betriebsleiters oder der anderen Leitungspersonen, erhalten Sie vom LBA einen Bescheid und das angepasste Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).

Note:
Die Ernennung der verantwortlichen Person für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen Sie separat im Referat Technik, Fachbereich CAMO beantragen.    

Procedure

Sie können das Leitungspersonal oder die verantwortliche Betriebsleitung online beziehungsweise per Post oder Fax vorschlagen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das BundID-Konto.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft, ob die vorgeschlagene Person über ausreichend Erfahrung und Qualifikationen für die Position verfügt sowie ob alle notwendigen Voraussetzungen und Unterlagen zur Verfügung stehen.
  • Das LBA führt mit Ihnen ein persönliches Gespräch  entweder im Unternehmen oder im LBA, um Ihren Kenntnisstand und Ihre Qualifikationen abschließend beurteilen zu können.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen finalen Bescheid und einen Gebührenbescheid. Sie können den Bescheid abrufen und erhalten postalisch das angepasste Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC).

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Stichwörter

  • Leiter
  • Flugunternehmen
  • Managerin
  • Safety Manager
  • Manager
  • Postholder
  • Betriebsleiterin
  • Compliancemanagement
  • Flugbetrieb
  • Leitungspersonal
  • ernennen
  • Betriebsleitung
  • Leitung
  • Lufttüchtigkeit
  • Betriebsführung
  • Verantwortliche
  • Besatzungsschulung
  • Bodenbetrieb
  • Betriebsleiter
  • Qualifikation
  • Verantwortlich
  • Organisation
  • Quality Managerin
  • Accountable
  • Ernennung
  • Sicherheitsmanagement
  • Quality Manager
  • Leiterin
  • Luftfahrtorganisation
  • Safety Managerin