Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.
Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind und im Ausland wohnen, können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.
Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Passbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.
Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Passanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an.
Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung aufsuchen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.
Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
Reisepass im Express-Bestellverfahren
Reisepass mit 48 Seiten
Reisepass mit 48 Seiten und im Express-Bestellverfahren
Bei Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist bei Bedürftigkeit möglich.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
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