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Reisepass im Ausland beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung oder in einigen Ländern auch bei einer Honorarkonsularbeamtin oder einem Honorarkonsularbeamten persönlich beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind und im Ausland wohnen, können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.

Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Passbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.

Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Passanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an.

Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung aufsuchen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.

Procedure

Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung.
  • Füllen Sie das Antragsformular soweit wie möglich vorher aus. Die Unterschrift auf dem Antragsformular leisten Sie erst im Termin vor Ort.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Sie müssen grundsätzlich persönlich erscheinen, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im biometrischen Reisepass ab dem sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend:
    • dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.  
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Wenn der Pass fertig ist, wird er Ihnen, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, zugesandt oder Sie werden telefonisch oder per Mail über die Abholung Ihres Passes benachrichtigt.

Kosten & Gebühren

Reisepass im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 32,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten und im Express-Bestellverfahren

  • Zusätzliche Kosten in Höhe von 22,00 EUR und 32,00 EUR

Bei Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln gelten die oben aufgeführten Kosten:

  • plus einer Gebühr für die Leistung der Honorarkonsulin oder des Honorarkonsuls von 73,13 EUR bis 88,43 EUR. Die Gebühr ist abhängig von der regionalen Zuordnung der übergeordneten Auslandsvertretung.
  • plus der Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist bei Bedürftigkeit möglich.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Auswärtiges Amt (AA)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stichwörter

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