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Staatsangehörigkeitsausweis für Personen im Ausland beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Sie leben im Ausland und benötigen einen Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen? Dann können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.

Beschreibung

Wer einen Wohnsitz im Ausland hat, kann beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.

Wenn Sie im Ausland leben, können Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit vom BVA bescheinigen lassen. In der Regel benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis nur, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und eine deutsche oder ausländische Behörde den Nachweis ausdrücklich von Ihnen verlangt.

Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn Sie

  • einen deutschen Reisepass beantragen
  • ein Adoptionsverfahren durchführen
  • diplomatischen Schutz geltend machen
  • Rente oder Sozialhilfe im Ausland beantragen
  • in den diplomatischen Dienst eingestellt werden möchten

Stellt das BVA fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis.

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person benennen.

Procedure

Den Staatsangehörigkeitsausweis können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person beantragen:

  • online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) oder
  • per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die nötigen Nachweise.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.
  • Nach der Entscheidung erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Verwaltungsgebühr.
  • Wird Ihr Antrag bewilligt, sendet Ihnen das BVA im Regelfall den Staatsangehörigkeitsausweis zu.
  • Sollte das BVA Ihren Antrag ablehnen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Wenn Sie den Antrag per Post oder persönlich stellen möchten:

  • Sie können vorab alle Informationen zur Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen erhalten.
  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BVA herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Sie können den Antrag auch persönlich dort abgeben.
  • Alternativ können Sie Ihren Antrag mit den Unterlagen beim BVA einreichen.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag und informiert Sie, wenn weitere Unterlagen und Angaben nötig sind.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Kosten & Gebühren

Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.

Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich anfallende Überweisungsgebühren entstehen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium des Innern (BMI)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Informationen dazu, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Stichwörter

  • Deutsche im Ausland
  • Bescheinigung Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeit
  • Auswanderer
  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz
  • Bescheinigung Staatsbürgerschaft