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Übergangsgeld für Menschen mit Behinderungen beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Übergangsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.

Beschreibung

Sie bekommen Übergangsgeld als Leistung zum Lebensunterhalt in der Regel im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, beispielsweise für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation.

Ihr bisheriges Bruttoarbeitsentgelt ist im Regelfall die Grundlage für die Berechnung.

Die Höhe Ihres Übergangsgeldes richtet sich ferner nach Ihrer persönlichen Situation, beispielsweise

  • ob Sie ein Kind beziehungsweise ein in Ihren Haushalt aufgenommenes Stiefkind haben oder
  • ob Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte/Lebenspartner eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, weil er Sie pflegt oder selbst der Pflege bedarf.

Auch bei einer Maßnahme in Teilzeit erhalten Sie das Übergangsgeld in voller Höhe.

Sie können das Übergangsgeld für die gesamte Dauer Ihrer Maßnahme bekommen.

Können Sie an der Maßnahme allein aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, aber voraussichtlich wieder teilnehmen, wird das Übergangsgeld bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme weitergezahlt.

Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen steht Ihnen Übergangsgeld nur zu, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:

  • Marriage
  • Geburt eines Kindes
  • Wohnungswechsel
  • Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Das Übergangsgeld wird monatlich nachträglich als Zuschuss gezahlt.

Procedure

Wenn Sie das Übergangsgeld im Zusammenhang mit einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung beantragen möchten, gehen Sie so vor:

  • Vereinbaren Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Beratungstermin.
  • In einem persönlichen Gespräch besprechen Sie mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater die Möglichkeiten für Ihre berufliche Eingliederung. Ihre Beraterin/Ihr Berater prüft gemeinsam mit Ihnen Ihre Voraussetzungen und legt die erforderlichen Maßnahmen sowie Leistungen fest.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare und Nachweise, die Sie ausfüllen und einreichen müssen. Sie können auch online die Unterlagen ausfüllen und erforderliche Nachweise hochladen.
  • Sie bekommen dann einen Bescheid.

Kosten & Gebühren

Keine

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Rechtsbehelf

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Stichwörter

  • Geldleistung
  • Teilhabe
  • Lebensunterhalt
  • Behinderung