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Veränderung der beruflichen Situation der Künstlersozialkasse melden

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.

Beschreibung

Als eine Person, die erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbständig tätig ist, sind Sie grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. 
Allerdings nur dann, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen oder Sie vorrangig anderweitig versichert sind. Sollte sich an Ihrer beruflichen Situation grundsätzlich etwas ändern, müssen Sie das der Künstlersozialkasse umgehend mitteilen. 
Beispiele für berufliche Umstände, die Auswirkungen auf Ihre bestehende Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse haben können: 

  • abhängige Beschäftigungen
  • Arbeitslosengeldbezug
  • Bürgergeldbezug
  • andere selbständige Tätigkeiten oder Gewerbeeinkünfte
  • Beteiligungen an Unternehmen
  • Tätigkeiten in der Landwirtschaft
  • Aufnahme eines Studiums
  • Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise Wehrdienst
  • Beamtenverhältnis

Darüber hinaus gibt es weitere berufliche Umstände, die das Versicherungsverhältnis in der Künstlersozialversicherung betreffen.
Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Künstlersozialkasse.

Procedure

Sie können die Künstlersozialkasse online oder per Post über Ihre berufliche Änderung informieren.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. 
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument, um sich anzumelden. 
  • Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um die Online-Mitteilung auszufüllen. 
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie Ihr Anliegen aus.
  • Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen.
  • Anschließend machen Sie nähere Angaben zu Ihrem Anliegen und laden die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen hoch.

Mitteilung per Post:

  • Wenn Sie die Aufnahme oder das Ende einer abhängigen Beschäftigung mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufnahme / das Ende einer abhängigen Beschäftigung" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus. 
  • Wenn Sie den Bezug oder das Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld oder von Bürgergeld mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über den Bezug / das Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I, und II bzw. Bürgergeld" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus. 
  • Wenn Sie die Aufnahme oder die Beendigung eines Studiums mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufnahme / Beendigung eines Studiums" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus. 
  • Wenn Sie die Aufnahme einer selbständigen nicht künstlerischen oder nicht publizistischen Tätigkeit beziehungsweise die Anmeldung eines solchen Gewerbes mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufnahme einer selbständigen nicht künstlerischen/nicht publizistischen Tätigkeit" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus. 
  • Wenn Sie die Aufgabe einer selbständigen nicht künstlerischen oder nicht publizistischen Tätigkeit beziehungsweise die Abmeldung eines solchen Gewerbes mitteilen möchten, füllen Sie das PDF-Formular "Mitteilung über die Aufgabe einer selbständigen nicht künstlerischen/nicht publizistischen Tätigkeit bzw. die Abmeldung des Gewerbes" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus. 
  • Alle anderen Änderungen Ihrer beruflichen Situation teilen Sie bitte formlos mit.
  • Geben Sie dabei bitte immer auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Unterschreiben Sie Ihre formlose Mitteilung beziehungsweise das ausgedruckte PDF-Formular und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.

Beantworten Sie mögliche Rückfragen der Künstlersozialkasse bitte umgehend.
Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und informiert Sie per Post, ob und gegebenenfalls wie sich Ihr Versicherungsstatus ändert. 

Fristen

Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mit.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Nicht alle Mitteilungen zu beruflichen Änderungen haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen. 

Stichwörter

  • Beihilfeanspruch
  • geringfügige Beschäftigung
  • Arbeitslosengeld
  • Untersuchungshaft
  • zweite selbständige Tätigkeit
  • Wehrübung
  • Künstlersozialkasse
  • Rentenversicherung als Handwerker
  • Minijob
  • Student
  • andere selbständige Tätigkeit
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Versicherung als Landwirt
  • Arbeitslosigkeit
  • abhängige Beschäftigung
  • Versicherung als Landwirtin
  • Bürgergeld
  • unständige Beschäftigung
  • Studentin
  • Beamtenverhältnis
  • Gefängnisaufenthalt
  • Geringfügige Beschäftigung