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Freiwillige Weiterversicherung in der sozialen Pflegeversicherung beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Quick info

Wenn Sie aus der Versicherung ausscheiden, können Sie auf Antrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung (auch soziale Pflegeversicherung genannt) versichert bleiben.

Description

Wenn Ihre Versicherung endet, können Sie auf Antrag weiterhin Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung (auch soziale Pflegeversicherung genannt) bleiben. 

Die Weiterversicherung beantragen Sie bei der Pflegekasse, bei der Sie zuletzt pflegeversichert waren. Die Pflegekasse ist Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.

Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Weiterversicherung kommt nur für Personen infrage, die nicht anderweitig pflegeversichert sind. Wer freiwillig oder als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört bereits automatisch der gesetzlichen Pflegeversicherung an. Dies schließt die familienversicherten Angehörigen mit ein. Parallel dazu sind privat Krankenversicherte verpflichtend privat pflegeversichert. Somit können Sie den Antrag auf Weiterversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung nur dann stellen, wenn Ihre Versicherungspflicht endet und Sie gleichzeitig wegen eines Umzugs ins Ausland oder aus anderen Gründen nicht weiter in Deutschland krankenversichert und damit auch pflegeversichert sind.

Ziehen Sie mit Ihrer Familie ins Ausland, so gilt die Weiterversicherung in der Pflegeversicherung auch für Ihre Kinder und Ihre Lebenspartnerin beziehungsweise Ihren Lebenspartner, wenn diese bisher über Sie familienversichert waren.

Procedure

Den Antrag auf Weiterversicherung können Sie formlos, zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – auch online einreichen. 

  • Füllen Sie das Antragsformular Ihrer Pflegekasse aus und reichen Sie es zusammen mit den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen bei der Pflegekasse ein. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden.
  • Die Pflegekasse prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft erfüllen, und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

Deadlines

Sie müssen die Weiterversicherung spätestens 3 Monate nach Ihrem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht beziehungsweise aus der Familienversicherung beantragen.

Endet Ihre Versicherungspflicht wegen eines Umzugs ins Ausland, müssen Sie die Weiterversicherung spätestens 1 Monat nach Ihrem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht beantragen. 

Costs & Fees

You do not have to pay anything for the application.

Legal basis

further information

Technical approval

Federal Ministry of Health

legal remedy

  • Objection
  • Nach Erhalt des Widerspruchsbescheides: Klage vor dem Sozialgericht

Stichwörter

  • Pflichtversicherung
  • Statutory Health Insurance
  • Pflegeversichert
  • Auslandsumzug
  • Stay abroad
  • Weiterversicherung
  • Versicherungspflicht
  • Pflegegeld
  • GKV
  • Social benefits
  • Pflegekasse
  • statutory long-term care insurance
  • soziale Pflegeversicherung
  • Pension