Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Werden Sie zuhause von Angehörigen gepflegt, können Sie in einer Kombinationslösung gleichzeitig Pflegegeld bekommen und die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen.
Wenn Sie zuhause gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen. Dazu gehören körperbezogene Pflegeleistungen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Außerdem zahlt Ihnen die Pflegekasse Pflegegeld. Der monatliche Maximalbetrag für Pflegesachleistung richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:
Sie können Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren. In diesem Fall spricht man von einer Kombinationsleistung. Die Kosten werden dabei anteilig berechnet: Je mehr Pflegesachleistungen Sie in Anspruch nehmen, desto weniger Pflegegeld erhalten Sie. Wenn Sie zum Beispiel von allen Pflegesachleistungen, die Ihnen zustehen, 80 Prozent in Anspruch nehmen, erhalten Sie nicht mehr 100 Prozent des maximalen Pflegegelds, sondern 20 Prozent. Wenn Sie dagegen nur wenige Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie entsprechend mehr Pflegegeld.
Ihre Entscheidung, in welchem Verhältnis Sie Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen, ist für 6 Monate bindend.
Den Antrag auf Kombinationsleistung können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie - bei vielen Pflegekassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
Wenn Sie eine Kombinationsleistung in Anspruch nehmen, sind Sie 6 Monate an diese Entscheidung gebunden. Das heißt, Sie können auch das Verhältnis, in dem Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren, nicht ändern. Eine Ausnahme besteht, wenn sich Ihr Zustand stark verschlechtert und Sie mehr Pflege benötigen.
Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.
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