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Apply for reimbursement of lost work performance during deployment for the Federal Agency for Technical Relief (THW)

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Quick info

If private employees or the self-employed engage in voluntary work with the Federal Agency for Technical Relief (THW), this must not, as a rule, result in any disadvantages for them. 

Description

Ein Ehrenamt im Technischen Hilfswerk (THW) soll mit der Berufstätigkeit zeitlich möglichst gut vereinbar sein. Für Einsätze anlassgebende Ereignisse passieren nicht nur nach Feierabend oder zu Urlaubszeiten, sondern auch während der Arbeitszeit.

Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen, die ehrenamtlich als THW-Kraft arbeiten, sollten Sie mit Ihren Beschäftigten grundsätzlich und möglichst vorab zeitlich abstimmen, wie und wann Einsätze möglich sind.

Privatbeschäftigten THW-Helferinnen und -Helfern wird ihr Gehalt ungeachtet eines THW-Einsatzes wie gewohnt weitergezahlt. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen.

Für die private Arbeitgeberseite besteht die Möglichkeit, bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit einen Antrag auf Erstattung des während eines THW-Einsatzes weitergewährten Arbeitsentgelts zu stellen.

Für Selbstständige besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Entschädigung für Verdienstausfall infolge ihres Einsatzes zu stellen.

Die oben angegebenen Anträge müssen beim zuständigen THW-Ortsverband oder bei der zuständigen THW-Regionalstelle gestellt werden.

THW-Helferinnen und -Helfer, die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten, bekommen diese Leistungen ungeachtet eines THW-Einsatzes wie gewohnt weiter ausgezahlt. Öffentliche Arbeitgeber bekommen den Ausfall nicht erstattet.

Procedure

Der an die Bundesanstalt THW gerichtete Antrag von privater Arbeitgeberseite auf Erstattung des während eines THW-Einsatzes weitergewährten Arbeitsentgelts muss schriftlich beim zuständigen THW-Ortsverband oder bei der zuständigen THW-Regionalstelle gestellt werden (das heißt Übermittlung per Post oder Einreichung vor Ort).

  • Sie als Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber erhalten zuvor unaufgefordert vom THW ein sogenanntes Freistellungsschreiben.
  • Diesem Schreiben liegt ein von privater Arbeitgeberseite auszufüllendes Formular für den Erstattungsantrag bei.
  • Bitte füllen Sie diesen Antrag aus und senden Sie ihn dem THW-Ortsverband zu, der für die betreffende Arbeitnehmerin oder den betreffenden Arbeitnehmer zuständig ist.

Das THW überweist Ihnen dann in der Regel binnen 4 Wochen nach Eingang des Antrags den Erstattungsbetrag für den jeweiligen Zeitraum.

Deadlines

Verdienstausfall oder fortgewährte Leistungen können bis zu 3 Jahre (nach BGB)  nach Einsatzende abgerechnet werden.

Legal basis

further information

Technical approval

Federal Ministry of the Interior and Community

legal remedy

  • Objection

Stichwörter

  • Operation
  • Refund
  • weitergewährtes Arbeitsentgelt
  • Selbstständige Soziales
  • Entschädigung von Verdienstausfall
  • soziale Sicherung
  • THW-Ortsverband
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  • Lohnkosten
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  • Unemployment insurance
  • Exemption
  • Sozial- und Arbeitslosenversicherung
  • Earned income
  • private Arbeitgeberin
  • Erstattung von Verdienstausfall
  • Federal Agency for Technical Relief
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