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Wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau, Ausbau oder die Nutzung eisenbahnspezifischer Infrastruktur beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn bauen, ausbauen oder betreiben möchten und dies mit Einwirkungen auf Gewässer verbunden ist, müssen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn

  • errichten,
  • ausbauen oder
  • nutzen,

wirkt sich das in den meisten Fällen auf Gewässer aus.

Dazu zählen zum Beispiel

  • oberirdische Binnengewässer,
  • Küstengewässer oder
  • das Grundwasser.

Baukörper wie Gebäude oder Brücken sowie Baugrubensicherungen wie Spundwände, die ständig oder zeitweise in das Grundwasser eintauchen, können die Beschaffenheit von Gewässern beeinflussen. Gleiches gilt beispielsweise für Schmutz- oder Niederschlagswasser, das in umliegende Flüsse und Seen oder das Grundwasser eingeleitet wird.

Grundsätzlich bewirtschaftet der Staat die Gewässer. Wenn Sie daher eisenbahnspezifische Infrastruktur wie Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes bauen oder nutzen und dabei auf die Gewässer einwirken, brauchen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis. Die Erlaubnis beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Sie haben keinen Anspruch darauf, die Gewässer nutzen zu dürfen. Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis liegt im Ermessen des EBA.

Um eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen, können Sie das Antragsportal des EBA nutzen. Dort finden Sie folgende Online-Anträge:

  • WREBAU für bauzeitliche Gewässerbenutzungen
  • WRE-ENG für Einleitungen von Niederschlagswasser in Gewässer

Procedure

Sie können die wasserrechtliche Erlaubnis online, per Post oder per E-Mail beantragen.

Wasserrechtliche Erlaubnis online beantragen:

  • Gehen Sie auf das Antragsportal des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
    • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das Antragsportal des Eisenbahn-Bundesamtes  besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Rufen Sie je nach Bedarf folgenden Onlinedienst auf:
    • WRE-BAU für bauzeitliche Gewässerbenutzungen
    • WRE-ENG für Einleitungen von Niederschlagswasser in Gewässer
  • Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch und senden den Antrag ab. Die Datei darf nicht größer sein als 30 Megabyte. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
  • Das EBA prüft Ihre Unterlagen und schickt Ihnen einen Bescheid, in dem die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
  • Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie außerdem einen Kostenbescheid.

Wasserrechtliche Erlaubnis per Post oder E-Mail beantragen:

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag nach den Vorgaben in den entsprechenden Merkblättern.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie den Antrag per Post oder per E-Mail an das EBA. Die Dateien im E-Mail-Anhang dürfen nicht größer sein als 10 Megabyte. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Das EBA prüft Ihre Unterlagen und schickt Ihnen einen Bescheid, in dem die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
  • Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie außerdem einen Kostenbescheid.

Fristen

Sie müssen die wasserrechtliche Erlaubnis rechtzeitig vor Beginn der Gewässerbenutzung beantragen.

Kosten & Gebühren

Die Gesamthöhe der Gebühren, die Sie zahlen müssen, hängt von dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags ab:

  • Stundensatz: 120,00 EUR
  • für jede angefangene Viertelstunde: 30,00 EUR

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Stichwörter

  • Wasserrecht
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  • DB InfraGO
  • Bahninfrastruktur