Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn bauen, ausbauen oder betreiben möchten und dies mit Einwirkungen auf Gewässer verbunden ist, müssen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Betriebsanlagen der Deutschen Bahn
wirkt sich das in den meisten Fällen auf Gewässer aus.
Dazu zählen zum Beispiel
Baukörper wie Gebäude oder Brücken sowie Baugrubensicherungen wie Spundwände, die ständig oder zeitweise in das Grundwasser eintauchen, können die Beschaffenheit von Gewässern beeinflussen. Gleiches gilt beispielsweise für Schmutz- oder Niederschlagswasser, das in umliegende Flüsse und Seen oder das Grundwasser eingeleitet wird.
Grundsätzlich bewirtschaftet der Staat die Gewässer. Wenn Sie daher eisenbahnspezifische Infrastruktur wie Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes bauen oder nutzen und dabei auf die Gewässer einwirken, brauchen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis. Die Erlaubnis beantragen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Sie haben keinen Anspruch darauf, die Gewässer nutzen zu dürfen. Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis liegt im Ermessen des EBA.
Um eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen, können Sie das Antragsportal des EBA nutzen. Dort finden Sie folgende Online-Anträge:
Sie können die wasserrechtliche Erlaubnis online, per Post oder per E-Mail beantragen.
Wasserrechtliche Erlaubnis online beantragen:
Wasserrechtliche Erlaubnis per Post oder E-Mail beantragen:
Sie müssen die wasserrechtliche Erlaubnis rechtzeitig vor Beginn der Gewässerbenutzung beantragen.
Die Gesamthöhe der Gebühren, die Sie zahlen müssen, hängt von dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags ab:
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