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Regelaltersrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Die normale Altersrente (Regelaltersrente) erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Beschreibung

Die normale Altersrente können Sie beantragen, wenn Sie Ihre sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben. Das Eintrittsalter für die normale Altersrente wird seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt erst ab Geburtsjahrgang 1964.

Für die Rente müssen Sie zudem eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahre erfüllen. Neben der Versicherungszeit bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse können auch Zeiten aus anderen Versorgungen, zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung, angerechnet werden.
 

Procedure

Die Regelaltersrente können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen:
Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie das Antrags- und Anlageformular zur Regelaltersrente auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) herunter. Füllen Sie diese vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen per Post an Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse senden.
  • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.

Hinweis: Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person. 

Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:

  • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der SVLFG.
  • In Ihrem Gespräch wird Ihr Rentenantrag aufgenommen.
  • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.

 Antragstellung per Online-Verfahren:

  • Gehen Sie auf das Online-Portal der SVLFG und melden Sie sich dort an.
  • Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab. Sie erhalten den Antrag als PDF in das Online-Postfach.
  • Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse prüft Ihren Antrag. Sie bekommen in Ihr elektronisches Postfach bei der SVLFG einen schriftlichen Bescheid.
     

Fristen

  • Beantragung der Rente: bis zum Ende des 3.  Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
  • Leistung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.

Hinweis: Beantragen Sie die Rente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.
 

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Rechtsbehelf

Gegen den Regelaltersrentenbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

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