Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät besitzen, müssen Sie es unter bestimmten Umständen registrieren lassen.
Das Luftsportgeräteverzeichnis speichert die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber. Für Luftsportgeräte mit Zulassungspflicht, müssen Sie ein Kennzeichen beantragen, um damit fliegen zu dürfen. Ihr Luftsportgerät wird in diesem Fall von den beauftragten Luftsportverbänden für Sie im Luftsportgeräteverzeichnis registriert.
Zu den Luftsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser mit einer Leermasse von über 120 Kilogramm, zum Beispiel:
Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:
Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:
Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.
Wenn Sie Ihr Ultraleichtflugsportgeräte erstmalig zulassen möchten, müssen Sie die Eintragung Ihrer Daten in das Luftportgeräteverzeichnis schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen:
Es gibt keine Frist.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
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