Homepage > Administrative Portal Hesse

Betrieb von Raumfahrzeugen anzeigen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Zum Strahlenschutz des Personals müssen Sie den Betrieb von Raumfahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen melden.

Beschreibung

Menschen, die als raumfahrendes Personal arbeiten, sind einer erhöhten ionisierenden Strahlenbelastung ausgesetzt. Wenn Sie beabsichtigen, Raumfahrzeuge zu betreiben und dafür Beschäftigte nach deutschem Arbeitsrecht als raumfahrendes Personal einzusetzen, müssen Sie das dem Bundesamt für Strahlenschutz melden. 

Die Anzeigepflicht gilt, wenn zu erwarten ist, dass die effektive Dosis durch kosmische Strahlung den Wert von 1 Millisievert pro Kalenderjahr und Person überschreitet (einfache Anzeige). 

Ist zu erwarten, dass die effektive Dosis den Wert von 20 Millisievert pro Kalenderjahr und Person überschreitet, so ist zusätzlich zur einfachen Anzeige eine gesonderte Anzeige erforderlich.

Procedure

Den Betrieb von Raumfahrzeugen können Sie schriftlich melden:

  • Verfassen Sie die Meldung und stellen Sie die benötigten Nachweise zusammen. 
  • Die Unterlagen senden Sie per Post, E-Mail oder De-Mail an das Bundesamt für Strahlenschutz.
  • Das Bundesamt für Strahlenschutz prüft die Unterlagen.
  • Wenn alle Nachweise erbracht sind, erhalten Sie eine Mitteilung und dürfen den Betrieb aufnehmen.
  • Wenn die nötigen Anforderungen und Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das Bundesamt für Strahlenschutz Sie zur Abhilfe auffordern oder den Betrieb gegebenenfalls untersagen. Auch bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestimmter Personen oder bei bestimmten Verstößen kann der Betrieb untersagt werden.

Anmerkung: Es wird empfohlen vor Einreichung der Unterlagen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz in Kontakt zu treten. So ist es beispielsweise erforderlich, im Vorfeld die notwendige Anzahl an Strahlenschutzbeauftragten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz und unter Berücksichtigung der konkreten Erfordernisse im betreffenden Unternehmen, festzulegen.

Fristen

Sie müssen die Meldung mindestens 2 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit abgeben. 

Sind alle Nachweise erbracht, dürfen Sie den Betrieb mit Erhalt der Mitteilung aufnehmen.

Kosten & Gebühren

Die Kosten für Ihre Anzeige bemessen sich nach dem Zeitaufwand.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Rechtsbehelf

Widerspruch

Stichwörter

  • All
  • Raumfahrer
  • Astronaut
  • Weltraum
  • Strahlenschutz
  • Raumfahrt
  • Ionisierende Strahlung
  • Exposition
  • Kosmos
  • Kosmische Strahlung
  • Raumfahrendes Personal
  • Dosisgrenzwert
  • Körperdosis