Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Als Steuerberaterin, -berater oder Lohnsteuerhilfeverein können Sie über die Vollmachtsdatenbank Daten und Vollmachten Ihrer Mandantinnen, Mandanten oder Mitglieder abrufen und verwalten sowie eine Vertretungs- und/oder Bekanntgabevollmacht anzeigen.
Als Steuerberaterin, -berater oder Lohnsteuerhilfeverein können Sie Daten von Ihren Mandantinnen, Mandanten oder Mitgliedern über die sogenannte Vollmachtsdatenbank (VDB) bei der Finanzverwaltung abrufen. Dazu zählen beispielsweise Daten für die Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). In der VDB können Sie außerdem Ihre Vollmachten pflegen. Sie können gegebenenfalls auch Untervollmachten an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erteilen.
Die Nutzung der VDB ist für Sie freiwillig.
Wenn Sie die VDB nutzen wollen, benötigen Sie zur Einrichtung Ihres Zugangs
Gehen Sie zur Nutzung der VDB als Steuerberaterin oder -berater wie folgt vor:
Gehen Sie zur Nutzung der VDB als Lohnsteuerhilfeverein wie folgt vor:
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bei Steuerberaterinnen und -beratern:
Die Registrierung für die Vollmachtsdatenbank ist kostenfrei. Es werden lediglich bei Nutzung der Vollmachtsdatenbank die erfassten Vollmachten je Kalenderjahr berechnet.
Bei Lohnsteuerhilfevereinen:
Die Nutzung von Mein ELSTER ist kostenfrei. Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Nutzung einer Fremdsoftware (über ELSTER-ERiC) an.
Es handelt sich nicht um einen anfechtbaren Verwaltungsakt.
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