Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie die Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle ändern möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) stellen.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.
Wenn Sie eine Änderung Ihrer Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle wünschen, können Sie diese bei der DAkkS beantragen. Eine Änderung kann zum Beispiel sein:
Die DAkkS prüft, ob Ihre Organisation die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Änderung erfüllt.
Ihr Antrag auf Änderung gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle. Mit Ihrer Antragstellung wird Ihre bestehende Akkreditierung geändert.
Um eine Änderung der Akkreditierung beantragen zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein. Sie können mehrere Anträge auf Änderung stellen.
Sie können Ihren Antrag auf Änderung Ihrer Akkreditierung online, per E-Mail oder per Post stellen.
Online-Antrag:
Antrag per E-Mail oder Post stellen:
Die Kosten für die Änderung einer Akkreditierung richten sich nach dem Zeitaufwand für das jeweilige Akkreditierungsverfahren. Sie werden nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens auf Grundlage des tatsächlich angefallenen Aufwandes in Zeitstunden berechnet. Es gelten die Tarifstellen 7.1 und 7.2 der Gebührenordnung.
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