Homepage > Administrative Portal Hesse

IT-Sicherheit: Zertifizierung von Personen beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Kurzinfo

Wenn Sie sich im Bereich IT-Sicherheit qualifizieren möchten und Ihre Fachkunde belegen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zertifizierung beantragen.

Beschreibung

Als zentrale Zertifizierungsstelle für IT-Sicherheit in Deutschland bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Ihnen derzeit 9 Zertifizierungen, die Ihre Fachkunde rund um die Technischen Richtlinien des BSI belegen. Die Zertifizierungen richten sich in der Regel an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IT-Sicherheitsdienstleistern.

  • Auditteamleiterin oder Auditteamleiter für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz
    • Als Inhaberin beziehungsweise Inhaber dieses Zertifikats überprüfen Sie die technischen und organisatorischen Maßnahmen von Behörden oder Unternehmen.
    • Sie erstellen Auditberichte, die Grundlage für die Zertifizierung von Behörden oder Unternehmen durch das BSI sind.
    • Die Zertifizierung als Auditteamleiterin oder Auditteamleiter richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von akkreditierten Stellen.
  • Auditorin oder Auditor De-Mail
    • Über De-Mail werden Nachrichten und Dokumente zuverlässig und vor Veränderungen geschützt elektronisch versendet.
    • Mit Ihrem Status als zertifizierte Person überprüfen Sie unter anderem, ob De-Mail-Diensteanbietende die Sicherheitsvorgaben einhalten.
    • Sie müssen bereits als Auditteamleiterin oder Auditteamleiter zertifiziert sein, um die Zertifizierung für De-Mail-Audits zu erhalten.
  • Informationssicherheits-Revisorin oder -Revisor (IS-Revisor)
    • Sie unterstützen Organisationen bei der Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten sowie bei der Durchführung von IS-Revisionen.
  • Auditorin oder Auditor Secure CA Operation:
    • Sie auditieren unter anderem Sicherheitsmaßnahmen für das Verwalten und Ausstellen von digitalen Zertifikaten (Certification Authority - CA). Diese sind eine zentrale Grundlage für sicheren elektronischen Austausch von verschlüsselten Dokumenten.
  • Auditorin oder Auditor Smart Meter Gateway Administration
    • Sie auditieren den Betrieb und die Administration von intelligenten Informationsnetzen bei der Energieversorgung und arbeiten an einem zentralen Baustein der Energiewende.
  • Auditorin und Auditor Sicherer E-Mail Transport
    • Sie prüfen unter anderem, wie E-Mail-Diensteanbieter die entsprechende Technische Richtlinie des BSI umgesetzt haben.
  • Auditor oder Auditorin RESISCAN
    • Mit dem ersetzenden Scannen (RESISCAN) digitalisieren Justiz, Behörden oder Wirtschaft Dokumente wie zum Beispiel Akten. Ziel ist, dass diese nicht mehr auf Papier vorgehalten werden müssen.
    • Sie prüfen unter anderem Scanprozesse und erstellen Berichte zur Einhaltung der Technischen Richtlinie des BSI.
  • IS-Penetrationstesterin oder -tester
    • IS-Penetrationstests untersuchen Wege und Schnittstellen, über die Hacking-Angriffe in IT-Systeme erfolgen könnten.
    • Als Inhaberin oder Inhaber dieses Zertifikats identifizieren Sie Konfigurationsfehler sowie noch nicht behobene Schwachstellen.
  • IT-Grundschutzberaterin oder -berater
    • Sie beraten und begleiten Unternehmen oder Behörden bei der Absicherung von Informationen und dem Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS).
    • Aufgaben im Rahmen des IT-Grundschutz sind zum Beispiel Sicherheitskonzepte oder Einführung von Prozessen.

Ihren Antrag für die Zertifizierung müssen Sie online oder schriftlich beim BSI stellen.

Procedure

Den Antrag auf Zertifizierung einer Person sowie Rezertifizierung können Sie im Online-Verfahren oder schriftlich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellen.

Online-Verfahren

  • Rufen Sie den Online-Antragsassistenten auf.
  • Der Online-Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die jeweiligen Angaben und Unterlagen für Ihre gewünschte Zertifizierung.
  • Laden Sie notwendigen Unterlagen (zum Beispiel Zeugnisse oder externe Fachkundenachweise) als Datei hoch (PDF, maximal 5 Megabyte pro Dokument).
  • Nach Anmeldung in Ihrem Bürgerkonto und Bestätigung mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises können Sie den Antrag an das BSI senden.
  • Das BSI prüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und ob Ihre Fachkundenachweise den Anforderungen entsprechen.
  • Bei Fragen oder Zweifeln meldet sich das BSI bei Ihnen. Sie können dann ergänzende oder weitere Nachweise einreichen.
  • Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, lädt das BSI Sie im Rahmen der sogenannten Kompetenzfeststellung je nach angestrebter Zertifizierung zu Workshop und Prüfung ein. Die Termine finden in der Regel vor Ort beim BSI statt.
  • Über das Prüfergebnis werden Sie zeitnah informiert. Erfüllen Sie die Anforderungen nicht, können Sie die Prüfung einmalig wiederholen. Sollten Sie die Anforderungen auch nach Wiederholung nicht erfüllen oder Ihre Teilnahme 3 Mal ohne triftigen Grund absagen, wird das Verfahren beendet. Sie erhalten dann einen Gebührenbescheid über die bis dahin angefallenen Kosten.Ist das Prüfungsergebnis positiv, erhalten Sie ein Zertifikat und einen Gebührenbescheid vom BSI.
  • Sofern Sie nicht widersprechen veröffentlicht das BSI Ihre Zertifizierung, die Gültigkeitsdauer, Ihren Namen und Ihre berufliche oder private Anschrift auf seiner Internetseite.
  • Die 3-jährige Gültigkeitsdauer Ihrer Zertifizierung startet. Bitte lassen Sie in diesem Zeitraum Ihre Dienstleistungen von Ihren Auftraggebern über Tätigkeitsnachweise bestätigen.
  • Für eine Rezertifizierung legen Sie dem BSI dann Tätigkeitsnachweise vor, die nach einem Punktesystem gewichtet werden.
  • Alternativ können Sie die Erstzertifizierung nochmal durchlaufen.
  • Außerdem müssen Sie dem BSI nachweisen, dass Sie sich ständig fachlich weiterentwickeln und Änderungen der Praxis, einschlägiger Normen und anderer Anforderungen berücksichtigen. Das BSI kann zusätzlich Ihre Arbeit begutachten (zum Beispiel durch Begleitung eines Audittags).

Schriftlich per Post

  • Laden Sie den Antrag für die angestrebte Zertifizierung auf der Internetseite des BSI in der Informationstechnik herunter und drucken ihn aus.
  • Den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag senden Sie zusammen mit den notwendigen Unterlagen (zum Beispiel Zeugnisse und externe Fachkundenachweise als Kopie) an das BSI.
  • Das BSI prüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und ob Ihre Fachkundenachweise den Anforderungen entsprechen.
  • Bei Fragen oder Zweifeln meldet sich das BSI bei Ihnen. Sie können dann ergänzende oder weitere Nachweise einreichen.
  • Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, lädt das BSI Sie im Rahmen der sogenannten Kompetenzfeststellung je nach angestrebter Zertifizierung zu Workshop und Prüfung ein. Die Termine finden in der Regel vor Ort beim BSI statt.
  • Über das Prüfergebnis werden Sie zeitnah informiert. Erfüllen Sie die Anforderungen nicht, können Sie die Prüfung einmalig wiederholen. Sollten Sie die Anforderungen auch nach Wiederholung nicht erfüllen oder Ihre Teilnahme 3 Mal ohne triftigen Grund absagen, wird das Verfahren beendet. Sie erhalten dann einen Gebührenbescheid über die bis dahin angefallenen Kosten.
  • Ist das Prüfungsergebnis positiv, erhalten Sie ein Zertifikat und einen Gebührenbescheid vom BSI.
  • Sofern Sie nicht widersprechen veröffentlicht das BSI Ihre Zertifizierung, die Gültigkeitsdauer, Ihren Namen und Ihre berufliche oder private Anschrift auf seiner Internetseite.
  • Die 3-jährige Gültigkeitsdauer Ihrer Zertifizierung startet. Bitte lassen Sie in diesem Zeitraum Ihre Dienstleistungen von Ihren Auftraggebern über Tätigkeitsnachweise bestätigen.
  • Für eine Rezertifizierung legen Sie dem BSI dann Tätigkeitsnachweise vor, die nach einem Punktesystem gewichtet werden.
  • Alternativ können Sie die Erstzertifizierung nochmal durchlaufen.
  • Außerdem müssen Sie dem BSI nachweisen, dass Sie sich ständig fachlich weiterentwickeln und Änderungen der Praxis, einschlägiger Normen und anderer Anforderungen berücksichtigen. Das BSI kann zusätzlich Ihre Arbeit begutachten (zum Beispiel durch Begleitung eines Audittags).
  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel etwa 3 Monate von Antragstellung bis Zertifikaterteilung.

Fristen

  • für den Antrag auf Personenzertifizierung: keine
  • für den Antrag auf Rezertifizierung: frühestens 6 Monate vor Ablauf der 3-jährigen Gültigkeitsdauer und spätestens 6 Wochen vor Ablauf Ihrer Zertifizierung vollständig mit Nachweisen eingegangen sein

Kosten & Gebühren

  • Die Zertifizierungen werden nach Aufwand abgerechnet. Genaue Angaben entnehmen Sie bitte der Gebührenverordnung.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Stichwörter

  • GS-Berater
  • Kompetenzfeststellung
  • Pentester
  • Stellen Zertifizierung
  • BSI Zertifikat
  • Personenzertifizierung
  • GS
  • Auditor
  • IT-Grundschutz
  • Stellen Anerkennung
  • Penetrationstester
  • BSI Anerkennung
  • IS-Penetrationstester
  • BSI Zulassung
  • Grundschutz
  • IT-Sicherheitsdienstleister
  • Penetrationstest
  • Pentest
  • Konformitätsbewertung
  • IS-Revision und Beratung
  • BSI Zertifizierung