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Einheitlicher Ansprechpartner Hessen (EAH)

Gültigkeitsgebiet: Hessen

Beschreibung

Der Einheitliche Ansprechpartner (EAH) ist zentraler Vermittler zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem (ausländischen) Dienstleister.

Sie können alle für die Aufnahme und die Ausübung Ihrer Dienstleistung nötigen Verfahren und Formalitäten über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Voraussetzung dafür ist, dass diese Dienstleistung unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 (EG Dienstleistungsrichtlinie) fällt.

Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt Ihre Antragsunterlagen entgegen und leitet diese an die für Ihre beabsichtigte Dienstleistungstätigkeit zuständigen Behörden weiter. Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt für Sie die weitere Koordination Ihres Vorhabens. Der EAH erhält die von den zuständigen Behörden ausgestellten Bescheide und leitet diese an Sie weiter.

Sie können diese Leistung in Anspruch nehmen, wenn Sie in Deutschland eine Dienstleistung selbständig wirtschaftlich erbringen wollen.

Kosten & Gebühren

Die Dienstleistung des Einheitlichen Ansprechpartners ist in der Regel gebührenfrei. Kosten entstehen nur in Ausnahmefällen bei komplexen Verfahren mit größerem Verwaltungsaufwand.

Rechtsgrundlage(n)

  • Hessisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
  • Artikel 1 (Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen)

Stichwörter

  • Einheitlicher Ansprechpartner Hessen
  • Gewerbeanmeldung
  • Regierungspräsidium
  • EAH