Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenZulassungen für den Bau von Offshore-Windparks können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie beantragen.
Vor der Errichtung von Offshore-Windkraftanlagen benötigen Sie eine Zulassung. Diese beantragen Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Mit Ihrer Antragstellung führt das BSH vor einer möglichen Zulassung ein Verwaltungsverfahren durch. In diesem wird unter anderem geprüft, ob die mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf die Meeresumwelt vertretbar sind. Außerdem dürfen sich Bau und Betrieb der Windkraftanlagen nicht negativ auf die Sicherheit des Schiffs- und Luftverkehrs und die Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung auswirken. Ebenso wird geprüft ob Ihre Planungen mit weiteren Nutzungen vereinbar sind.
Für das Zulassungsverfahren benötigt das BSH von Ihnen eine Vielzahl von Unterlagen und Zeichnungen. Diese reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Zulassung ein.
Zulassungen für Offshore-Windkraftanlagen müssen über das Antrags- und Beteiligungsportal beantragt werden.
Gebühr für den Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen:
Gebühr bei Ablehnung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen:
Gebühr für einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung für die wesentliche Änderung von Windenergieanlagen auf See:
Gebühr für die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Plangenehmigung:
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