Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie ein digitales Akkreditierungssymbol verwenden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) stellen.
In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.
Mit dem Akkreditierungsbescheid wird Ihnen die Erlaubnis zur Verwendung des Akkreditierungssymbols für Ihre Konformitätsbewertungsstelle erteilt.
Das Akkreditierungssymbol bestätigt, dass eine Konformitätsbewertung unter Einhaltung aller relevanten Akkreditierungsanforderungen erbracht wurde. Dieses darf als Nachweis auf die Akkreditierung in Prüfberichten, Kalibrierscheinen, Zertifikaten und Inspektionsberichten im Rahmen des Akkreditierungsbereiches verwendet werden.
Um ein digitales Akkreditierungssymbol für Ihre Konformitätsbewertungsstelle zu verwenden, müssen Sie einen Antrag bei der DAkkS stellen.
Um ein digitales Akkreditierungssymbol verwenden zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein.
Der Antrag gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle.
Sie stellen einen Antrag auf Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols per E-Mail:
Es gibt keine Frist.
Die Kosten sind variabel.
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