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Register employees of employers based abroad or temporary employment agencies in the minimum wage reporting portal

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Quick info

If you are an employer based abroad and employ individuals in Germany, you must register them via the Minimum Wage Reporting Portal. The same applies if you hire temporary workers from an employment agency based abroad.

Description

Sie müssen grundsätzlich dann eine Meldung im Meldeportal-Mindestlohn vornehmen, wenn Ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer derzeit in einer der folgenden Branchen tätig sind:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft
  • Prostitutionsgewerbe
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe
  • Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
  • Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
  • Pflegedienstleistungen
  • Schornsteinfegerhandwerk
  • Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung

Weitere Informationen zu den Meldepflichten finden Sie auch auf der Internetseite der Zollverwaltung.

Diese Informationen müssen Sie regelmäßig angeben:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
  • Beginn und Dauer der Beschäftigung oder Überlassung
  • Ort der Beschäftigung
  • Ort in Deutschland, an dem die Dokumente bereitgehalten werden
  • Name und Anschrift des verantwortlich Handelnden oder des Verleihers
  • Branche, in welcher die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer tätig wird

Außerdem brauchen Sie grundsätzlich jemanden in Deutschland, dem Post zugestellt werden kann. Sie müssen bei der Meldung ihren oder seinen Namen und Anschrift nennen.

Weiter müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Rahmen der Meldung versichern, dass Sie die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen einhalten. Wenn Sie als Entleiherin oder Entleiher eine Meldung abgeben, müssen Sie eine entsprechende Versicherung des Verleihers hochladen.

Wenn sich an den Angaben in einer Meldung etwas ändert, müssen Sie eine Änderungsmeldung abgeben.

Procedure

Die Meldung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers soll online im Meldeportal-Mindestlohn durchgeführt werden.

  • Registrieren Sie sich auf dem Meldeportal-Mindestlohn.
  • Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und loggen Sie sich ein.
  • Ergänzen Sie alle erforderlichen Daten, laden Sie erforderlichenfalls die Nachweise hoch und klicken Sie auf „Senden“.
  • Ihnen wird in der Anwendung sofort eine Empfangsbestätigung, mit der Meldungs-ID, dem Datum und der Uhrzeit Ihrer Meldung angezeigt.

Deadlines

  • Meldung: vor Arbeitsbeginn

Costs & Fees

None

Legal basis

further information

Technical approval

Federal Ministry of Finance (BMF)

legal remedy

There are no legal remedies.

Stichwörter

  • Überlassung Arbeitnehmer
  • ausländische Arbeitnehmer
  • Entleiher
  • minimum wage
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  • Einsatzplanung
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  • Mindestlohnmeldung