Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Sie organisieren eine staatspolitische Bildungsveranstaltung für Bundesbeamtinnen und -beamte sowie Richterinnen und Richter? Dann können Sie Ihre Veranstaltung von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als förderungswürdig für Sonderurlaub anerkennen lassen.
Bundesbeamtinnen und -beamte sowie Richterinnen und Richter können pro Jahr bis zu 10 Tage Sonderurlaub gemäß Sonderurlaubsverordnung bekommen, um an Bildungsveranstaltungen im Bereich Politik und Gesellschaft teilzunehmen. Dies gilt primär für Bildungsveranstaltungen, die von staatlichen Stellen durchgeführt werden.
Wenn Sie als nichtstaatliche Organisation Seminare für diese Zielgruppe anbieten, können Sie sie von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als "förderungswürdig" anerkennen lassen. Die Teilnehmenden können dann für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden. Das kann sich positiv auf die Zahl der Teilnehmenden auswirken.
Wenn Ihre Bildungsveranstaltung eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt hat, kann sie von der BpB anerkannt werden:
Sie können die Anerkennung der Förderungswürdigkeit Ihrer Bildungsveranstaltung schriftlich beantragen:
Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Sie können innerhalb von 1 Monat bei der Bundeszentrale für politische Bildung Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.
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