Gültigkeitsgebiet: Hessen
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.
Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
Sie reichen die erforderlichen Unterlagen für die von Ihnen zu beantragenden Erlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.
Der Inhalt der Unterlagen richtet sich nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.
Es gibt keine gesetzlichen Fristen zu berücksichtigen.
Die Erlaubnis ist jedoch Voraussetzung für das grundsätzliche Durchführen von Begasung.
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
§15d Absatz 1 i. V. m. Anhang I Nr. 4.1 Absatz 1 der GefStoffV
Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
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