Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Ihr Betrieb für Beschäftigte Saison-Kurzarbeitergeld erhält, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend für diese Beschäftigten die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen.
Wenn Ihre Baufirma zum Beispiel aufgrund Schneefalls Bauarbeiten nicht durchführen kann, können Sie beantragen, dass Ihnen ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Beschäftigten erstattet werden. Dies betrifft die Sozialversicherungsbeiträge, die Sie als Arbeitgeber allein zu tragen haben.
Diese Leistung ist begrenzt auf Betriebe
Sie können die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nur in der sogenannten Schlechtwetterzeit von Dezember bis März erhalten. Der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge liegen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes zu Grunde.
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Das sind Angestellte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Für die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte und Poliere können Sie hingegen keine Erstattung bekommen.
Das Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können aber auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.
Wenn Sie die Leistung schriftlich beantragen wollen:
Wenn Sie die Leistung online beantragen wollen:
Wenn Sie für die Leistung KEA nutzen wollen:
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