Gültigkeitsgebiet: Hessen
Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.
Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.
Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:
Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:
Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.
Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.
Es fallen keine Kosten an.
In der Regel wird über die Raumverträglichkeitsprüfung auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Raumordnungsbehörde informiert. Diese können neben den relevanten Unterlagen ggf. weitergehende Informationen enthalten.
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