Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie ein Bahngrundstück besitzen, das nicht mehr für den Verkehr gebraucht wird und dessen Infrastruktur langfristig nicht mehr genutzt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Freistellung des Grundstücks beantragen.
Das Stilllegen oder Aufgeben einer Betriebsanlage der Eisenbahn, zum Beispiel eines Streckenabschnitts oder eines Bahnhofs, bedeutet nicht, dass sie auch rechtlich ihre Eigenschaft als Betriebsanlage verliert. Grundstücke, die Betriebsanlagen sind oder auf denen sich Betriebsanlagen befinden, unterliegen einem Planfeststellungsvorbehalt des Bundes und sind der allgemeinen Planungshoheit der Kommunen entzogen.
Erst durch eine Freistellung von der eisenbahnspezifischen Zweckbindung wird dieser Sonderstatus wieder aufgehoben. Die entsprechenden Flächen werden dann in die Planungshoheit der Kommunen zurückgegeben.
Wenn Sie ein altes Bahngrundstück besitzen und dieses für andere Zwecke nutzen wollen, müssen Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einen Antrag auf Freistellung stellen.
Das EBA kann den Antrag nur dann gewähren, wenn Ihr Interesse wichtiger als das öffentliche Interesse an der Bahnnutzung ist.
Antragsberechtigt für die Freistellung sind
Sie können die Freistellung von Bahnbetriebszwecken online oder schriftlich beantragen.
Freistellung von Bahnbetriebszwecken online beantragen:
Freistellung von Bahnbetriebszwecken schriftlich beantragen:
Es gibt keine Frist.
Widerspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
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