Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes neu bauen, ändern oder zurückbauen möchten, müssen Sie Ihr Vorhaben beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen.
Wenn Sie planen, Eisenbahnbetriebsanlagen zu bauen, zu ändern oder zurückzubauen, müssen Sie die entsprechende Genehmigung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Zu den Betriebsanlagen zählen insbesondere:
Vor der Errichtung, der Änderung oder dem Rückbau einer solchen Anlage müssen im planungsrechtlichen Verfahren Fragen geklärt werden, insbesondere:
Auf dieser Basis entscheidet das EBA, ob die Pläne für den Bau, die Änderung oder den Rückbau einer Eisenbahnbetriebsanlage zulässig sind und Ihr Antrag genehmigt werden kann.
Der Deutsche Bundestag kann Verkehrsinfrastrukturprojekte abweichend durch ein Maßnahmengesetz anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses zulassen. Für die Zulassung wird vor Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens ein vorbereitendes Verfahren durchgeführt. Dies können Sie beim EBA beantragen.
Sie können Ihren Antrag auf Durchführung eines planungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens per Post oder online stellen.
Planungsrechtliche Genehmigung per Post beantragen:
Planungsrechtliche Genehmigung online beantragen:
Es gibt keine Frist für die Antragstellung. Bei Nachreichungen oder Erwiderungen können behördenseitig individuelle Fristen auferlegt werden.
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