Homepage > Administrative Portal Hesse

Förderantrag für Abbiegeassistenzsystem stellen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Sie nutzen ein Kraftfahrzeug und möchten es mit einem Abbiegeassistenzsystem ausrüsten? Oder Sie möchten ein Fahrzeug kaufen, das über ein solches System verfügt? Dann können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Beschreibung

Abbiegeassistenzsysteme überwachen beim Rechtsabbiegen den Bereich auf der rechten Seite eines Fahrzeugs. Wenn sich dort beispielsweise eine Fußgängerin befindet, wird der Fahrer gewarnt. Diese Systeme werden auch Abbiegeassistenten genannt und sollen die Verkehrssicherheit erhöhen.

Die Zuwendung (Förderung) für Abbiegeassistenzsysteme bei Kraftfahrzeugen können Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragen.

Anträge können stellen:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer, Halterinnen und Halter, Leasingnehmende und Mietende von:
    • förderfähigen Kraftfahrzeugen,
      • die in Deutschland
      • zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.

Gefördert werden:

  • bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen system- und externe Einbaukosten
  • sowie die Systemkosten bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen

Zu Systemkosten gehören die Kosten für das Abbiegeassistenzsystem inklusive erforderlicher Verkabelung.

Zu externen Einbaukosten gehören die Kosten für den Einbau des Systems sowie die Kosten für die technische Abnahme und den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Sie erhalten die Förderung als Anteilsfinanzierung. Das heißt, sie bekommen das Geld in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie dürfen mit dem Einbau des Abbiegeassistenzsystems erst beginnen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.

Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maximal sind es 1.500 EUR je Einzelmaßnahme. Für jede förderberechtigte Person sind maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen und alle weiteren Details regelt die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.

Procedure

Ihren Antrag reichen Sie online beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.

  • Rufen Sie Förderprogramm AAS (Abbiegeassistenzsysteme) im Antragsportal des BALM auf.
  • Speichern Sie die dortigen Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab. Diese Formulare sind ausschließlich mit der aktuellen Version des Adobe Acrobat Reader zu öffnen und digital zu befüllen.
  • Befüllen Sie die Formulare entsprechend der Vorgaben.
  • Das Kontrollformular drucken Sie aus, unterschreiben es und scannen dieses anschließend als Anlage ein.
  • Laden Sie anschließend die Antragsunterlagen hoch.
  • Das BALM prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stichwörter

  • Abbiegeassistenzsysteme
  • Zuwendung beantragen
  • Güterkraftverkehr
  • Abbiegeassistent