Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenWenn Sie als Unternehmen in der digitalen, demografischen und ökologischen Transformation unterstützt werden möchten, können Sie eine Förderung beantragen. Die Angebote richten sich besonders an KMU und Beschäftigte. Wenden Sie sich an das Zukunftszentrum in Ihrem Bundesland.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Beschäftigten den digitalen, demografischen und ökologischen Wandel zu bewältigen. Mit dem ESF Plus-Programm "Zukunftszentren" erhalten KMU konkrete Beratungs- und Qualifizierungsangebote auf Basis einer passgenauen Analyse. Ziel ist die Neugestaltung von Arbeits- und Lernprozessen. Auch die Einführung digitaler Technologien und menschenzentrierter Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) wird unterstützt.
(Solo-)Selbstständige sollen zudem bei der Gründung von Interessenvertretungen und der Förderung von selbstregulierenden Verfahren unterstützt werden.
Folgende 3 Handlungsfelder werden gefördert:
Es wird angestrebt, mit den Zukunftszentren eine möglichst bundesweite Abdeckung zu erreichen. Unternehmen, insbesondere KMU und ihre Beschäftigten, sollen durch unterschiedliche Angebotsformen auch in ländlichen Räumen gut erreicht werden können.
Art und Umfang:
Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt in allen drei Handlungsschwerpunkten 90 Prozent der Gesamtausgaben.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel 48 Monate. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit bleibt davon, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel, unberührt. Der frühestmögliche Startzeitpunkt der Projekte ist der 1. Januar 2023.
Das Förderverfahren der ESF Plus Förderrichtlinie "Zukunftszentren" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
Zu Schritt 2:
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Es gibt keine Frist.
Es fallen für die Interessenbekundung und Antragsstellung keine Kosten an.
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